Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.241
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Rennerschule) nicht analog bereits mehrfach in Innsbruck umgesetzten
(zB Haltestelle
Bundesbahndirektion,
temporeduzierenden
Haltestellenform
Haltestellen Pradler Friedhof, Haltestelle lng.-Etzel-Straße) geplant und umgesetzt?
27. Welche Kriterien waren hier für die Entscheidung gegen Bodenwellen um und vor
Schulen ausschlaggebend?
28. Wer hat diese Öffi-Haltestellen in Schulnähe geplant
unterschiedlichen Bauformen ausgewählt bzw. umgesetzt?
und
wer
hat
die
29. Warum hat man sich hier in der Nähe von Kindergärten und Schulen gegen mehr
Verkehrssicherheit bei straßenmittig installierten Haltestellen entschieden, wo es
doch bereits Erfahrungswerte für Haltestellen mit Bodenwellen gestaltet in Form von
Begegnungszonen gibt?
30. Werden konkrete Überlegungen getätigt, hier mit einfachen und kostengünstigen
Mitteln, einen wesentlichen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit bei Haltestellen mit
Schul- und Kindergartennähe zu leisten?
31. Wenn nein, warum nicht, welche Kriterien sprechen gegen Verkehrssicherheit bei
Haltestellen in Schul- und Kindergartennähe, wenn diese Form bereits im Rahmen
der Straßenbahngleiserneuerung Linie 1 (zB Haltestelle Bundesbahndirektion)
errichtet wurde?
32. Werden bei (umfangreichen) Verkehrsplanungsentscheidungen die Nutzung der
betroffenen Straßenzüge um und vor Schulen und Kindergärten, insbesondere wenn
es sich um kopfzahlmäßig vielbesuchte Einrichtungen handelt, regelmäßig
mitberücksichtigt und umgesetzt?
33. Wenn ja, welche Kriterien sind ausschlaggebend?
34. Wenn nein, warum nicht?
35. Wenn nein, nach welchen Kriterien erfolgen Maßnahmen zur Verkehrssicherheit vor
und um Schulen und Kindergärten?
36. Werden private Bildungseinrichtungen bei der Verkehrsplanung für ausreichende
Sicherheit im Straßenverkehr mitberücksichtigt?
37. Wenn nein, warum nicht?
38. Wenn nein, gibt es Kriterien (zB Größe?) ab wann diese mitberücksichtigt werden?
39. Die verkehrlichen Rahmenbedingungen haben einen starken Einfluss auf die Art der
kindlichen Mobilität und Entwicklung. Verkehrsreiche und schnell befahrene Straßen
sind aufgrund hoher Gefährdung große Barrieren für eine eigenständige Mobilität
von Kindern, daher sollten als erster Schritt verkehrsberuhigte Zonen bzw. Tempo 30
als Regelgeschwindigkeit vor und um alle Bildungseinrichtungen gelten.
Wurde der seit 2015 vom KFV geforderte erste Schritt für verkehrsberuhigte Zonen
bzw. Tempo 30 vor und um Bildungseinrichtungen umgesetzt?
40. Wenn ja, prozentuell bzw. bei wie vielen Bildungseinrichtungen seit 2015?
41. Wenn ja, welche Bildungseinrichtungen in Innsbruck sind davon betroffen?
42. Welche
Bildungseinrichtungen
verkehrsberuhigten Straßen?
befinden
sich
nach
wie
vor
an
nicht