Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.99

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hier muss man realistisch sein und die
Wahrheit aussprechen.
Wenn wir heuer auf die Nordkette blicken,
ist nicht einmal immer bis zur 3er-Stütze
Schnee, also wird auch die Talabfahrt
schwierig sein. Aber wenn Schnee vorhanden ist, soll man fahren dürfen. Es wird aber
kaum möglich sein, die Piste zu präparieren, sondern das wird eine Schiroute bleiben.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Depaoli und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 09.12.2021 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
41.8

GfGR/311/2021
Stadtrechtswidriges Verhalten,
politische Konsequenzen
(GR Depaoli)

GR Depaoli: Es hat noch nie so viele stadtrechtswidrige Handlungen gegeben, wie in
dieser Legislaturperiode. Diese müssen irgendwann Konsequenzen nach sich ziehen.
Wenn das nicht geschieht, ist es besser,
dass wir MDin Mag.a Herlitschka, Msc, das
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) und die Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR) nehmen, ein Lagerfeuer machen und alles hineinwerfen.
Daraufhin können wir sagen, dass der Bürgermeister sechs Jahre lang machen kann,
was er will. Das soll nicht so sein.
Was man sich dagegen einfallen lassen will,
weiß ich nicht. Man könnte im Stadtsenat
darüber reden. Das IStR bzw. jede Geschäftsordnung muss vollzogen werden.
Wenn dies aber nicht passiert, muss mit irgendetwas gerechnet werden. Wenn man in
der Kurzparkzone fünf Minuten zu lange
parkt, muss man auch Strafe zahlen.
Bis jetzt sind alle stadtrechtswidrigen Handlungen ohne Konsequenz geblieben. Man
muss sich den Kopf darüber zerbrechen, ob
das nicht geändert werden muss.
GRin Dipl. Soz.-Wiss.in Arslan: Zur Geschäftsordnung! Ich hätte gerne einen Ordnungsruf für den Kollegen von GERECHT.
Er macht eine Aufforderung, dass
MDin Mag.a Herlitschka, Msc zusammen mit
GR-Sitzung 26.01.2022

dem IStR ins Feuer geworfen werden sollte.
Das ist bitte auf das Schärfste zurückzuweisen! Er soll endlich auf seine Wortwahl achten!
Bgm. Willi: Das ist richtig. Ich bin mittlerweile schon so viel gewöhnt.
GR Depaoli, ich ersuche Sie, den Satz,
dass man das IStR und MDin Mag.a Herlitschka, Msc in das Feuer schmeißen soll,
zurückzunehmen!
GR Depaoli: Das ist ein Kasperltheater! Ich
ziehe das nicht zurück. Ich wiederhole noch
einmal: Wenn ein Stadtrechtsbruch keine
Konsequenzen hat, können wir das IStR
und die GOGR in ein Lagerfeuer werfen.
Bgm. Willi: Sie haben aber MDin Mag.a Herlitschka, Msc erwähnt. Ich erteile Ihnen hiermit einen Ordnungsruf!
GR Appler: GR Depaoli, ich verstehe die
Intention Deines Antrages. Mich verwundert
allerdings, dass der Antrag zur Abstimmung
kommt. Meiner Meinung nach ist das eine
Aufforderung zum Ändern der Gemeindeordnung. Das ist Sache des Landes Tirol
und deshalb wäre meiner Meinung nach
dieser Antrag gar nicht zuzulassen und von
der Tagesordnung zu nehmen.
Zum Antrag selbst möchte ich nur sagen,
dass man als GemeinderätIn politische oder
persönliche Konsequenzen, wie im Antrag
ausgeführt, nicht beschließen bzw. bestimmen kann. Das ist nicht zulässig. Deshalb
können wir diesem Antrag auch nicht zustimmen. Ich verstehe aber die Intention
von GR Depaoli.
Die Diskussion geht hauptsächlich um die
Zulassung von Anträgen und das Vorgehen
mit diesen. Dazu möchte ich eine alte Idee
ins Spiel bringen, die cirka 18 Jahre alt ist
und sich um die Einführung eines Gemeinderatspräsidiums dreht. In dieser Legislaturperiode haben wir gesehen, dass wir diese
Idee vielleicht wirklich nachvollziehen können.
Wenn man sich der Diskussion stellen will,
die Sitzungsführung auf neutrale Ebene zu
stellen, wäre darüber zu reden, ob wir ein
Gemeinderatspräsidium wollen. Solche Gespräche könnte man ernsthaft wieder führen. So, wie aber dieser Antrag geschrieben
ist, ist er meiner Meinung nach gar nicht zulässig. Das ist Sache der Gemeindebehörde