Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.107

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- 101 -

denn dazu sind wir ja da. Man soll nur die Größenordnung richtig darstellen.
Jetzt muss nun also aus verschiedenen neuen Rahmenbedingungen, insbesondere auf Grund der Verträge mit der Tiroler Wasserkraft
AG (TIWAG), diese so genannte Basiszahlung in der Höhe von
€ 3,633 Mio (ATS 50 Mio) die Stadt Innsbruck direkt übernehmen. Die
Ergebnisübernahme, die für die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
vordergründig verbleibt, ist aus dem Business-Plan der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) abgeleitet. Derzeit sieht es
auf Grund verschiedener negativer Einmaleffekte so aus, dass wir zum Beispiel im Jahre 2003 darüber "hinausschießen" werden. Wir werden daher
mit einem Betrag in der Höhe von € 854.000,-- wahrscheinlich nicht das
Auslangen finden.
Weiters dürfte von Interesse sein, dass die Stadtbereiche gegenüber der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) mit einem Verlust in der
Höhe von jährlich maximal € 4,36 Mio (ATS 60 Mio) gedeckelt sind. Wir
müssen aber davon ausgehen, dass wir für die Bäder - deren Rationalisierungspotenzial ausgeschöpft ist, wenn es nicht zu einer Änderung der Bäderbedarfspolitik der Stadt Innsbruck kommen sollte - etwa € 3 Mio
(ATS 40 Mio) pro Jahr Abgang haben werden. Wenn wir den Deckel der
Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) einhalten wollen, darf der Restabgang
der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) nach
allen Zuschüssen € 1,4 Mio (ATS 20 Mio) nicht überschreiten. Wir haben
also gegenüber diesem Business-Plan einen "Puffer" von etwa € 400.000,-bis € 500.000,--.
Die zweite wesentliche Frage ist, wie das funktioniert, da wir
stärker geworden sind und warum muss hier die Stadt Innsbruck immer
gleich viel zahlen? Dazu ist zunächst zu sagen, dass es jedes Jahr tatsächlich diese Feinadaptierung gibt. Diese erfolgt in der Umschichtung der Zuschüsse zwischen investitionswirksamer Verwendung und aufwandswirksamer Verwendung, sprich Zuschuss zum Betriebsabgang oder Zuschuss
für Investitionen, Ersatzbeschaffung, vorgezogene Verbesserungen und Erneuerungen in den Fuhrpark.

GR-Sitzung 29.1.2003