Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf
- S.125
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 119 -
handlungen genau zu beobachten. Es ging alles sehr gut aus, da sich letztendlich doch eine Verminderung um € 542.000,-- herauskristallisierte. Dafür möchte ich mich bedanken. Es wurde heute noch die Frage bezüglich
der Berechnung des Abschlages in der Höhe von € 110.000,-- gestellt. Es
war die Grundabtretung von 128 m2 erfolgt.
Hier nahm man jenen Preis, den das Land Tirol für die Grundfläche des Neuen Landhauses L2 Errichtungs- und Vermietungs GesmbH
bezahlt hatte, als Grundlage. Diese 128 m2 mal dem entsprechenden Quadratmeterpreis ergaben den Abschlag von € 112.000,--, der dann auf
€ 110.000,-- pauschaliert wurde, wie Dr. Platzgummer in der Zwischenzeit
eruieren konnte.
GR Dr. Patek: Mir ist klar, dass es sich hier um ein relativ umfangreiches und mehrere Facetten umfassendes Vertragswerk handelt, an
dem man nicht mehr viel ändern kann. Trotzdem geht es mir als Mathematiker etwas gegen den Strich, dass die Stadt Innsbruck 40 % Kostenbeteiligung für die Fuß- und Radwegpassage übernimmt und für die Grundabtretung € 110.000,-- sozusagen gutgeschrieben bekommt. Die Grundabtretung
erfolgte aber dadurch, dass man auf den Baurechtszins verzichtet, das heißt,
man holte sich diesen Betrag vom jeweiligen Baurechtsinhaber. Wenn man
ausrechnet, was sich der Baurechtsinhaber über die restlichen 48 Jahre, wo
der Baurechtsvertrag noch läuft, erspart, so beläuft sich dieser Betrag auf
€ 186.400,--.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das muss man "abzinsen".)
(Bgm. Zach: Man müsste abzinsen, um es zu vergleichen.)
Deshalb fragte ich nach, ob der Betrag wertgesichert ist oder
nicht. Wenn dieser Betrag wertgesichert ist, weil es sich um den aktuellen
Baurechtszins handelt, dann ist auch die Minderung wertgesichert. Als Mathematiker weiß ich das. Das heißt, wenn der gesamte Baurechtszins wertgesichert, die Minderung auf dem aktuellen Stand ist und die gleiche Wertsicherung wie der restliche Baurechtszins erfährt, dann ist die Abzinsung
durch die Wertsicherung gegeben, die eine Minderung in den kommenden
48 Jahren erfährt.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist falsch.)
GR-Sitzung 29.1.2003