Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf
- S.92
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"Die Verkehrsunternehmen erfüllen die jeweils vorgegebenen Anforderungen in Bezug auf Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Verkaufseinrichtungen und Vertrieb, Betriebs- und Personalreserven, Störungs- und Reklamationsbehandlung."
Jetzt gebe ich dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Wallnöfer schon Recht, dass
das natürlich auch im Hinblick auf einen Ausschreibungswettbewerb gedacht ist. Nur glaube ich, dass diese Qualitätsstandards auch für die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) und INN-Bus
GesmbH präzisiert gehören, da jeder im Gemeinderat unter Pünktlichkeit
und Anschlusssicherheit etwas anderes versteht.
Soviel ich von unserem Experten auf diesem Gebiet, GR
Mag. Fritz, weiß, gibt es internationale Standards, in denen es heißt, dass
Unpünktlichkeit mehr als eine Minute zu früh bzw. mehr als drei Minuten
zu spät, bei Buslinien die einen Takt im Abstand von fünfzehn Minuten
haben, bedeutet. Bei einem Takt von fünf Minuten ist eine Verspätung
nicht so relevant, da ja theoretisch alle fünf Minuten ein Bus fährt. Wenn
jedoch nur alle fünfzehn Minuten ein Bus fährt und dieser hat dann Verspätung, so hat das eine gravierende Auswirkung.
Ich möchte dem Gemeinderat unseren diesbezüglichen Zusatzantrag zur Kenntnis bringen, der dann schlussendlich dazu führte, dass der
Stadtsenat Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski beauftragt hat, in diesem Sinne
nach Beschlussfassung des Vertrages mit der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) und Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) weiter zu verhandeln.
Dieser Zusatzantrag hat wie folgt gelautet:
"Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) als
Verkehrskoordinator, Bestellorganisation und Verkehrsverbundorganisator der Stadt Innsbruck gewährleistet, dass die von ihr mit Verkehrsdienstleistungen beauftragten Verkehrsunternehmen ausnahmslos Mindestqualitätskriterien hinsichtlich Pünktlichkeit, Anschlusssicherung und
Umweltstandards einhalten und wird dafür in die Verkehrsdiensteverträge
geeignete Anreiz- und Sanktionsklauseln einfügen.
Bis zum Ablauf des ersten Vertragsjahres wird die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) den Vertragspartnern einen
Katalog an Kennzahlen vorlegen, mit dem die oben genannten Qualitätskriterien so konkretisiert werden, dass die öffentliche Überprüfung der
GR-Sitzung 29.1.2003