Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.78
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reicht, um zu sagen, dass ein Bediensteter um 25 % weniger von der Zulage
erhält. Gegen einen solchen Satz in einem Privatunternehmen, wo die Erfolgskriterien relativ messbar sind, weil sich dieses Unternehmen auf dem
Markt gegen Wettbewerber bewähren muss, habe ich absolut nichts einzuwenden. In einer Stadtverwaltung von deren Magistratsdirektor man bedingungslosen Gehorsam fordert, habe ich gegen einen solchen Passus etwas
einzuwenden.
GR Dipl.-Ing. Steininger: Ich glaube, dass der Schritt grundsätzlich in die richtige Richtung geht. Ich kann grundsätzlich unterstützen,
dass man versucht, von diesem Prinzip abzugehen, dass die Zulagen einfach prozentuell gestaltet sind. Die Zulagen sollten wirklich an der Leistung orientiert sein. Aber ich teile einerseits vollkommen die Bedenken über die Messbarkeit.
Andererseits hat StR Mag. Schwarzl natürlich Recht, wenn sie
sagt, dass es Einflussmöglichkeiten gibt. Das ist teilweise auch sinnvoll
und teilweise ist es natürlich schon so, dass das ganze Bewertungssystem
durchaus ad absurdum geführt werden kann. Ich mache mir weniger Sorgen
darum, dass vielleicht jemand, der bisher mehr bekommen hat, diese Zulage jetzt auch wieder erhält. Diese Sorgen habe ich eher nicht, weil ich
glaube, dass es in diesem Bereich durchaus so ist, dass die Verdienste so
gestaltet wurden, dass man auch davon leben kann. In der Gesamtbetrachtung ist mir die Neuregelung dieser Leiterzulagenverordnung insgesamt
noch relativ unausgegoren, sodass ich für mich persönlich Stimmenthaltung
anmelden möchte.
GR Dr. Patek: Nach meinem Verständnis, wenn der Gemeinderat fiktiv eine Leiterzulagenverordnung bekommen würde, wo im Extremfall aufscheint, …
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist ein unzulässiger Vergleich.)
… dass jede Zulage nach Gutdünken festgesetzt wird, dann würde der Gemeinderat eine solche Verordnung wahrscheinlich nicht beschließen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Der Gemeinderat muss sich dem Bürger
und der Bürgerin stellen.)
Das heißt, auf die jetzt vorliegende Leiterzulagenverordnung bezogen, dass
die noch zu definierenden Messkriterien, die dort angeführt sind, wesentli-
GR-Sitzung 27.2.2003