Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 02-Jaenner-Sonder.pdf
- S.23
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 76 -
abgeschlossen wurde, ein sehr hoher. Das
ist der Zugang, den wir haben, aber das
jetzt mit Zahlen zu füllen, würde den
Rahmen sprengen.
Wir haben ausrechnen lassen, was
gewesen wäre, wenn man die Mieten
ständig dieser blauen Linie nach oben
angepasst hätte. Das ist ein erheblicher
Betrag, nämlich jener, der im schwarzen
unteren Feld angeführt ist. Mir gefällt nur
nicht die Formulierung "Mietentgang",
denn man könnte das auch positiv
formulieren: Das ist der Betrag, der den
MieterInnen tatsächlich zugute gekommen
ist, weil die Stadt Innsbruck damals den
Beschluss gefasst hat, die Mieten
einzufrieren. Es ist zivilrechtlich nicht
möglich, dass man rückwirkend die Mieten
anhebt.
Jetzt geht es darum, dass beginnend vom
Jahr 2010 die Mieten auf den aktuellen
Wert vom Jahr 2013 auf € 5,77 angepasst
werden sollen. Die MieterInnen müssen
also den Index bis zum Jahr 2013
nachholen.
Wir haben hier unterschiedliche Wertungen bei den Mieten. Es war die Rede von
ausfinanzierten Wohnungen, aber so
etwas bedingt im Laufe der Zeit automatisch einen höheren Sanierungsaufwand.
Um das geht es uns hier: Man hat gesagt,
dass man von den Kategoriemietzinsen zu
den Richtwertmieten kommen möchte, mit
der Maßgabe, dass es der Hauseigentümer nicht mehr genau verrechnen muss.
Er könnte eigentlich auch mit den Mieteinnahmen eine Yacht kaufen.
Nur wenn saniert wird, muss der Hauseigentümer aus den letzten zehn Jahren
sehr wohl für die künftigen zehn Jahre
nachweisen können, dass er mit den
verdienten Geldern eine Sanierung
durchführen kann. Sonst müsste er nach
§ 18 Mietrechtsgesetz (MRG) ein Verfahren einleiten, nach dem der Vermieter auf
Grund einer notwendigen Sanierung den
Hauptmietzins zeitlich begrenzt erhöhen
darf. Das ist aber ein komplexes, langwieriges Verfahren.
Letztlich geht es darum, dass diese Gelder
zur Verfügung stehen sollten, um solche
Sanierungen (zum Beispiel thermische
Sanierungen) zu finanzieren. Die IIG
saniert bei jeder Wohnungsvergabe die
GR-Sitzung 27.1.2010
Wohnung. Auch das kostet im Schnitt pro
Wohnung zwischen € 20.000,-- und
€ 30.000,--.
(StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Das sind
Generalsanierungen.)
Ja, aber diese Generalsanierungen finden
im Wesentlichen statt. Wenn solche
Wohnungen lange Zeit vermietet wurden,
sind Generalsanierungen zwingend
notwendig.
Es ist immer wieder von Gewinnorientierung die Rede. GR Gruber hat das schon
korrigiert, aber mir gefällt "Kostendeckung"
viel besser, und das ist etwas anderes.
Wir haben von Ing. Dr. Danler gehört,
dass sich das nicht ganz ausgeht.
Die IIG ist dem Grunde nach kein gewinnorientiertes Unternehmen, sollte aber nach
Möglichkeit auf die einzelnen Häuser
bezogen kostendeckend arbeiten können.
Aufgrund der Richtwertregelung besteht
auch nicht die Gefahr, das Geld woanders
zu investieren. Wenn es so sein sollte,
muss das Geld bei der Sanierung selbstverständlich wieder zur Verfügung stehen.
Wir haben uns über den Hinweis bezüglich
der 0 %-Steigerung in Kärnten amüsiert.
Wir wollen nicht, dass wir uns über uns
selbst irgendwann einmal amüsieren. Es
war immer von sozial und nicht sozial die
Rede. Ich weiß nicht, ob es bei sozial nur
darum geht, dass eine Wohnung mit
100 m2 in Innsbruck € 200,-- kostet. Es
geht um leistbares Wohnen, und das ist
etwas anderes.
Der Auftrag der Stadt Innsbruck ist,
leistbares Wohnen zu schaffen. Das heißt
nicht, dass man ein Preisdumping nach
unten macht, wie es StRin Mag.a Schwarzl
eingangs festgestellt hat. Es gibt spezifische Unterstützung im Einzelnen. Zu
sagen, dass die Stadt billiges Wohnen
anbietet, finde ich nicht gescheit und
produziert auch ein starkes Gefälle. Ich
übertreibe jetzt etwas, aber bei weit über
Hunderttausend BürgerInnen können nur
einige Tausend in den städtischen
Wohnungen leben. Wir wissen auch, dass
nicht alle, die in städtischen Wohnungen
sind, zum Glück sozial bedürftig sind. Das
passt nicht ganz zusammen, denn sonst
wäre es anders zu fördern.