Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 02-Jaenner-Sonder.pdf

- S.27

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 02-Jaenner-Sonder.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 80 -

Millionen fließen. Dadurch, dass die IIG für
die Wohn- und Geschäftsgebäude sowie
öffentliche Gebäude zuständig ist, gibt es das sage ich aufgrund der mir bisher
vorliegenden Datenlage - eine Querfinanzierung. Sonst müsste mir einmal irgendwer erklären, woher im heurigen Jahr die
€ 11 Mio Eigenmittel kommen, wenn die
Einnahmen aus den öffentlichen Gebäuden - die AfA-Miete - nur € 3,3 Mio
betragen. Die € 11 Mio fallen nicht vom
Himmel und werden auch nicht durch
Spiele im Casino erwirtschaftet.
Noch zum Vorschlag von GR Mag. Kogler:
Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, denn
auch mir wäre es am allerliebsten, wenn
nicht nur bei den Richtwertmieten,
sondern bei allen Mieten, auch bei den
Kategoriemieten und Gemeinnützigkeitsmieten usw., die Miethöhe nach dem
Einkommen der MieterInnen berechnet
würde. Das ist allerdings eine bundesgesetzliche Angelegenheit und wir könnten
das nur im Bereich der Richtwertmieten
machen; also in dem derzeit relativ kleinen
Segment von 25 %.
Der Verwaltungsaufwand, den hier die
Stadt Innsbruck zu handhaben hätte, wäre
sehr groß, wenn man jedes zweite Jahr
die Einkommen einholen und das berechnen müsste. Zum anderen sind die
Einkommensgrenzen laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) derart hoch,
sodass 95 % aller MieterInnen der
derzeitigen Mietverhältnisse in die minus
20 % fallen würden.
Die Einkommensgrenze beträgt bei
Alleinstehenden € 2.500,-- netto. Welche/welcher Alleinstehende verdient
€ 2.500,-- netto pro Monat? Daher finde
ich die Idee von GR Mag. Kogler schon in
Ordnung, aber ich glaube, dass sie nicht
praktikabel ist und auch nicht tatsächlich
zu einem wirklich differenzierten Ergebnis
führen würde.
Die NHT hat € 13 Mio in den Grunderwerb
für das dritte Olympische Dorf gesteckt.
Das ermöglicht, dass wir dort ein sehr
niedriges Mietangebot haben werden.
Faktum ist, dass dieses Geld auch erst
erwirtschaftet werden muss. Das wird im
Sinne eines Generationenvertrages
einfach anderen MieterInnen zugute
kommen.
GR-Sitzung 27.1.2010

Ich weiß, dass der Rechnungshof Kritik
übt; da er der Meinung ist, dass das nicht
so sein sollte. Hier vertrete ich aber eine
andere Meinung. Wenn das Geld, welches
aus vernünftigen Mieten eingenommen
wird, wieder in die Mietverhältnisse - sei
es Instandhaltung, neuen Mietwohnbau,
leistbare Mieten - investiert wird, dann ist
das für mich grundsätzlich in Ordnung.
Es wurden zum Beispiel mehr Zinsen
verlangt als am privaten Markt. Das hat
Landeshauptmann-Stellvertreter
Gschwendtner in der Zwischenzeit nicht
nur der IIG, sondern auch den anderen
gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften
mitgeteilt. Diese dürfen nur mehr 2 % und
nicht mehr 3 % Zinsen verlangen, womit
dieses Thema bereits erledigt ist.
Zum Gießkannenprinzip und zur Einkommenssituation: Ich habe mir vom Referenten der Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe,
Christian Zabernig, nicht aufgrund dieser
Diskussion, sondern auf Basis eines
Armutsberichtes vom Land Tirol die
Durchschnittseinkommen der derzeit
Vorgemerkten ausrechnen lassen. Das
durchschnittliche Nettoeinkommen
(inklusive Mietzinsbeihilfe, Sozialhilfe
usw.) eines bzw. einer Alleinstehenden
beträgt € 992,--. Es liegen 50 % darüber
und 50 % darunter.
Eine Alleinerzieherin bzw. ein Alleinerzieher hat einschließlich Beihilfen ein
durchschnittliches Einkommen von
€ 1.143,-- monatlich. Eine fünfköpfige
Familie mit zwei Erwachsenen und drei
Kindern hat ein durchschnittliches
monatliches Einkommen einschließlich
Beihilfen in der Höhe von € 1.748,--. Von
diesem Einkommen muss alles beglichen
werden. Sechs Personen (zwei Erwachsene und vier Kinder) haben ein Einkommen von € 1.853,--.
Man sieht, dass jene Personen, die bei der
Stadt Innsbruck für eine Wohnung
vorgemerkt sind, wirklich niedrige Einkommen haben. Es gibt einige, die laut
Wohnbauförderungsgesetz an der
Einkommensgrenze sind, aber das
Durchschnittseinkommen ist sehr niedrig.
Wir haben vor einigen Jahren - ich habe
leider die Berechnung heute nicht mit dieses Thema im Wohnungsausschuss