Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 03-2022-03-03-GR-Protokoll.pdf

- S.15

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 03-2022-03-03-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 212 -

bei Abschluss der Bauarbeiten in
Betrieb zu nehmen.
2.

3.

Der Stadtsenat ersucht Bgm. Willi, eine
politisch besetzte Steuerungsgruppe
(eine Person pro Stadtsenatsfraktion)
einzusetzen. Die Steuerungsgruppe
tagt monatlich (erstmals im März 2022)
unter operativer Federführung der
Mag.-Abt. III, Tiefbau. Kernaufgabe ist
die Vorbereitung der Vorschläge zur
Oberflächengestaltung inklusive Zeithorizont zur Beschlussfassung in den zuständigen Gremien auf Basis der Erkenntnisse der Projektgruppe (gemäß
Beschlusspunkt 4.).
Die Mag.-Abt. III, Tiefbau, wird mit der
Umsetzung entsprechend des unter
Punkt 1a und 1 b vorgeschlagenen
Bauetappenplans beauftragt.

4.

Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, wird beauftragt, für die Kategorie 2 "Ergänzen"
eine Projektgruppe einzusetzen, die an
die Steuerungsgruppe direkt berichtet.

5.

Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, wird beauftragt, für die gestalterisch-fachliche
Planungs- und Baubegleitung der Kategorie 2 ein externes Planungsbüro als
Ergänzung der Projektgruppe hinzuziehen.

6.

Die Beauftragung der gestalterischfachlichen Planungs- und Baubegleitung sowie die Gestaltung samt baulicher Umsetzung der Kategorie 2 werden dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vorgelegt.

7.

In Anwendung der Grabungsordnung
der Landeshauptstadt Innsbruck 2012
wird der Abstattungsbetrag für die definitive Wiederherstellung des Pflasterbelages wie folgt verrechnet:
a) Die Verrechnungsfläche umfasst
nach gemeinsamen Aufmaß der
aufgegrabenen Flächen samt technisch notwendigem, flächigem
Übergriff an das Bestandspflaster
7.025 m2. Der Wiederherstellungspreis wird entsprechend dem Ergebnis des Baupreisangebotes im
offenen Verfahren für die Reparatur

GR-Sitzung 03.03.2022

gemäß Kategorie 1 festgelegt. Der
geschätzte Einheitspreis je Quadratmeter wird in der Bandbreite von
€ 220,-- bis € 260,-- angenommen
und ergibt sich daraus die Bandbreite des voraussichtlichen Abstattungsbetrages zwischen
€ 1.686.000,-- und € 1.830.000,--.
b) Die lnnsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) wird entsprechend Bauzeitplan der Wiederherstellungen
um Refundierung der Abstattungsbeträge in den Finanzjahren 2022
bis 2024 ersucht, mit folgenden
Tranchen 2022 / 2023 / 2024:
€ 600.000,-- / € 600.000,-- / Restbetrag.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich bin sehr froh,
dass wir diesen Akt heute dem Gemeinderat der Stadt Innsbruck nach sehr intensiver
und guter Präsentation und Diskussion in
zwei Stadtforen, in der Stadtsenats-Vorbesprechung und im Stadtsenat vorlegen können.
Sie wissen ja, dass es einen Abänderungsantrag dazu gegeben hat. Bei dieser Abstimmung haben Bgm. Willi und ich aus folgendem Grund sehr differenziert abgestimmt:
In der Arbeitsgruppe, der ExpertInnen der
Mag.-Abt. III, Tiefbau, über die Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, bis hin zum Bundesdenkmalamt
und SOG-Beirat angehört haben, war für die
Phase 2, also die Ergänzung in den wesentlichen Bereichen der Altstadt, das ergänzende Erneuern bzw. Erweitern ein Zeitplan
von 2023 bis 2026 vorgesehen. Das nicht
ohne Grund.
Dieser wurde vom Abänderungsantrag reduziert auf den Zeitraum 2023 bis 2024. Wir
konnten das deshalb nicht mittragen, weil
man so einen ambitionierten Zeitplan jetzt
noch gar nicht beschließen kann und nicht,
weil wir nicht wollen. Warum nicht? Die ExpertInnen haben das in den Stadtforen sehr
gut erläutert. Die Frage, wie schnell dieser
Ergänzungsteil realisiert werden kann,
hängt davon ab, welches Steinmaterial gewählt wird und welche Verlegeart.
Dem Akt ist der Plan der Altstadt beigelegt.
Da sieht man, dass die Kreuzungspunkte
der Gassen und auch der Herzog-Friedrich-