Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 03-Maerz.pdf
- S.91
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Probleme. Das eine Problem ist die Reziprozität. Es wird behauptet - was
aber nicht sicher und klar ist -, dass man sehr wohl sagen kann, dass wir als
Europäische Union (EU) den Wassermarkt ausnehmen, aber fordern von
Indien und Burkina Faso, dass sie gefälligst den Markt für Dienstleistungen
öffnen sollen, da unsere Unternehmen diese Dienstleistung gerne marktmäßig erbringen könnten. Ich möchte jetzt nicht darüber sprechen, ob diese
Haltung moralisch ist.
Es ist auch juristisch noch nicht hundertprozentig geklärt - was
immer der zuständige Kommissar der Europäischen Union (EU), Pascal
Lamy und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Dr. Bartenstein,
sagen -, dass das im Rahmen des GATS-Prozesses hält. Wenn die Europäische Union (EU) sagt, dass der indische Wassermarkt zu liberalisieren ist,
dann können die USA nicht kommen und sagen, dass wir unseren Wassermarkt auch liberalisieren müssen.
Das zweite Problem betrifft die Handelshindernisse. In der
Europäischen Union (EU) haben wir nicht nur die Binnenmarkt-Artikel,
sondern auch den Artikel 295 des EG-Vertrages, der unter anderem das öffentliche Eigentum an Unternehmen schützt und den Artikel 16 des EGVertrages, welcher besonders jene Dienstleistungen, die von allgemeinem
Interesse sind, schützt. Wenn es zwischen Binnenmarkt und Sicherung der
"Daseinsvorsorge" einen Streitfall gibt, dann bezieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Rahmen der Europäischen Verträge den Artikel 16
und meinetwegen den Artikel 6 bezüglich des Umweltschutzes in seine
Erwägungen mit ein. So etwas gibt es im Rahmen von Verhandlungen
durch GATS (General Agreement on Trade in Services) aber nicht.
Das heißt, dass uns nichts und niemand garantiert - im Gegenteil es gibt Präzedenzfälle in andere Richtungen -, dass Vorbehalte, wie sie
zu Recht von unserer Bundesregierung und von der EU-Kommission im
Verhandlungsprozess angemeldet wurden, auch halten. In Verhandlungen
durch den Vorläufer GATT (General Agreement on Tarifes in Trade) war
es leider so, dass von elf bisher anhängigen internationalen Streitfällen, die
vor diesen "settlement body" gekommen sind - das ist im Rahmen der
Welthandelsorganisation (WTO) eine Art Schiedsgericht - zehn Streitfälle
so entschieden wurden, dass bestimmte staatliche Vorschriften, die zum
GR-Sitzung 27.3.2003