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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 03-Protokoll-30-04-2020_fertig.pdf

- S.56

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- 210 -

49.11 VNO - Verband Neu-Arzl/Olympisches Dorf, Jahressubvention 2020

52.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F30, Innenstadt, Bereich Adamgasse 1 bis 7 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F5), gemäß § 36
TROG 2016

Schriftlicher Beschluss (bei Stimmenthaltung von GR Kaufmann; einstimmig):
Dem VNO - Verband Neu-Arzl/Olympisches
Dorf wird eine Jahressubvention in Höhe
von € 40.760,39 genehmigt.
Schriftlicher Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses vom 15.04.2020 werden unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen
gemäß Beilage genehmigt.
50.

Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit, Bereich "Gesundheit"

Schriftlicher Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Gesundheit" vom 12.03.2020 werden gemäß Beilage genehmigt.
51.

Verkehrsmaßnahme

51.1

MagIbk/29636/SV-DVO/1
Schützenstraße 54, Änderung der
Parkordnung

Schriftlicher Beschluss (einstimmig):
Die beantragte Verkehrsmaßnahme des
Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 22.01.2020 wird gemäß Beilage
genehmigt.

GR-Sitzung 30.04.2020

MagIbk/28595/SP-FW-IN/1

Schriftlicher Mehrheitsbeschluss (gegen
ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.03.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F30, Innenstadt, Bereich Adamgasse 1 bis 7 (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F5), gemäß
§ 36 TROG 2016 wird beschlossen.
53.

MagIbk/28594/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B45, Innenstadt, Bereich zwischen Adamgasse,
Brixner Straße, Südtiroler Platz
und Salurner Straße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 64/l,
Nr. 64/l2, Nr. 64/l3 und Nr. 64/m),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

Schriftlicher Beschluss (bei Stimmenthaltung von ALI, 1 Stimme; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.03.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B45, Innenstadt, Bereich zwischen
Adamgasse, Brixner Straße, Südtiroler Platz
und Salurner Straße (als Änderung der Bebauungspläne Nr. 64/l, Nr. 64/l2, Nr. 64/l3
und Nr. 64/m), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2016 wird beschlossen.