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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 03-Protokoll_19.03.2015_gsw.pdf

- S.55

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GR Mag. Abwerzger: Mich stört, dass von
einigen MandatarInnen der Innsbrucker
Grünen (GRÜNE) des Öfteren diese kopfschüttelnde, abwehrende Haltung gegenüber anderen Meinungen eingenommen
wird. GR Buchacher hat das auch schon
angesprochen. Das ist eine Arroganz, die
da an den Tag gelegt wird, die ich nicht
nachvollziehen kann. Ich empfinde das in
diesem Gremium nicht passend. Daher
kann ich GR Grünbacher zustimmen, der
davon gesprochen hat, dass hier herinnen
einige denken, sie alleine haben recht und
alle anderen sind "Trottel". So ist es aber
definitiv nicht! Die Wortmeldungen, einschließlich die der Innsbrucker Grünen
(GRÜNEN), haben alle etwas für sich. Man
kann kontroversiell diskutieren, ohne sich
gleich arrogant aufzuführen.
GRin Duftner, Du sprichst immer davon,
dass keine Beweise vorliegen würden. Ja,
das stimmt. Ich habe keine Beweise, dass
wir es mit organisierter Bettelei zu tun haben. Wenn man den Südring entlangfährt
und die Damen, die dort ihren Dienst verrichten, beobachtet, dann kann man feststellen, dass sie der illegalen Prostitution
nachgehen. Viele von ihnen werden bestraft, viele nicht. Man kann ihnen ihr Tun
oft nachweisen und oft auch nicht. In diesem Raum hier wissen aber trotzdem alle,
dass jede Prostituierte einen Zuhälter hat.
Wenn Ihr mir das nicht glauben wollt, dann
fragt bei GR Wallasch nach, er ist bei der
Polizei. Keine Dame steht auf eigene Faust
am Südring. Aber kann man die Zuhälterei
immer nachweisen? Nein, das wird man
nicht schaffen. Es gibt einen boomenden
Markt der illegalen Wohnungsprostitution in
der Stadt Innsbruck. Diese Damen haben
auch alle einen Zuhälter. Man kann es allerdings nicht nachweisen. Trotzdem weiß
es jede/r.
Ich kann Ihnen allen das Buch "Ware Frau"
empfehlen. Es handelt von Sexarbeiterinnen in Wien, die Opfer der nigerianischen
Prostitutionsmafia geworden sind. Dieses
System gibt es schon jahrzehntelang. Man
kann nachlesen, wie schwierig es ist, derartige Machenschaften, die über Ländergrenzen hinweg passieren, nachzuweisen. Wie
viele Verbrechen gibt es in Österreich bzw.
in der Stadt Innsbruck, die man nicht beweisen kann? Sie bedürfen dann eines Indizienprozesses.
GR-Sitzung 19.03.2015

Eigentlich würde es hinsichtlich des Bettelwesens aber genügen, einfach mit offenen
Augen durch die Maria-Theresien-Straße zu
gehen und sich nicht immer der Wirklichkeit
zu verschließen. Ihre Ausführungen,
GRin Duftner, erinnern mich an ein Plädoyer
einer StrafverteidigerIn, die meint, es gäbe
keine Beweise. Das hat aber nichts in einem Schlussplädoyer einer verantwortungsvollen Politikerin zu suchen. Das
möchte ich klar betonen. Nur weil es keine
Beweise gibt, heißt das noch lange nicht,
dass nicht irgendetwas im Hintergrund passiert.
GRin Mag.a Heis, die Erhebungen sind von
Dezember 2014 bis Jänner 2015 gemacht
worden. Man hat im Durchschnitt zehn bis
vierzehn BettlerInnen gezählt. Jede/r,
die/der im Sommer durch die MariaTheresien-Straße gegangen ist, hat links
und rechts mindestens so viele gesichtet.
Wir haben einmal tageweise selbst eine
Zählung gemacht. In unserem Bericht wird
für die Sparkassen-Passage und die MariaTheresien-Straße ein Spitzenwert von
17 BettlerInnen ausgewiesen. Man kann
sagen, dass es sich um einen bösen Bericht
eines von der FPÖ beauftragten Detektivs
handelt. Es ist immer möglich zu sagen,
dass die Seriosität nicht gegeben ist. Allerdings deckt sich das Ergebnis mit den Erhebungen des Stadtmagistrates. Es ist ja
auch nachvollziehbar, dass in der kalten
Jahreszeit weniger Personen hier sind.
Noch eine Replik auf GRin Mag.a Heis in
Bezug auf die Vortäuschung von Behinderungen. Es ist nachgewiesen, dass das kein
Märchen ist. Offenbar haben Sie den Bettelbericht nicht gelesen! Wir haben das an
einem Beispiel lückenlos nachweisen können. Der betreffende Bettler ist nach getaner Arbeit herumgesprungen, obwohl er davor eine schwere Behinderung vorgetäuscht
hatte. Das ist strafrechtlich nicht relevant,
ich kann Sie dahingehend beruhigen. Man
müsste beweisen können, dass es sich um
eine unrechtmäßige Bereicherung handelt,
indem die Spende höher ausgefallen ist,
weil die-/derjenige an eine wirkliche Behinderung geglaubt hat. Alles, was im strafrechtlichen Bereich als unschuldig zu behandeln ist, ist allerdings in moralischer
Hinsicht nicht immer frei von Schuld.
Die Ausführungen von StR Mag. Fritz haben
mir sehr gut gefallen. Ob die Verordnung