Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 03-Protokoll_22.03.2018.pdf
- S.16
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8.
Innsbrucker Cartellverband (ICV),
Führung des Stadtwappens in
Form der Anbringung in heraldischer Form auf einer neu anzufertigenden Standarte
-
Erweiterung des Kindergartens Sieglanger um bis zu zwei Gruppen
(geschätzte Projektkosten von
€ 850.000,--)
-
Erweiterung des Kindergartens Reichenau Süd um zwei Gruppen
(geschätzte Projektkosten von
€ 1.160.000,--)
-
Errichtung eines Bildungs- und Schulzentrums im Stadtteil Wilten (geschätzte Projektkosten von € 8.608.000,--)
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Onay):
Antrag des Stadtsenates vom 21.03.2018:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck erteilt dem Innsbrucker Cartellverband (ICV), mit Sitz in Innsbruck und der
ZVR-Zahl 354973743, die Bewilligung zur
Führung des Stadtwappens gemäß § 5
Abs. 3 des Innsbrucker Stadtrechtes 1975
in der geltenden Fassung, in Form der Anbringung des Stadtwappens in heraldischer
Form auf einer neu anzufertigenden Standarte, wie in der Anlage abgebildet.
Schriftführerin Raggl übernimmt die
Schriftführung.
9.
Gemeindegutsagrargemeinschaft
Amraser Hochwald, Rechnungsprüfung 2017, Voranschlag - Erfolgsübersicht 2018
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 07.03.2018:
Der Bericht zur Rechnungsprüfung 2017
sowie der Bericht über den Voranschlag die Erfolgsübersicht 2018 der Gemeindegutsagrargemeinschaft Amraser Hochwald
werden im Sinne des vorliegenden Berichtes der Rechnungsprüfung 2017 genehmigt.
10.
Für angeführte Projekte wird ein Zweckzuschuss nach § 2 Kommunalinvestitionsgesetz (KIG) beantragt. Frau Bürgermeisterin
wird ermächtigt, die dafür notwendigen
Formulare zu unterzeichnen. Die verbleibenden Projektkosten werden von der Stadt
Innsbruck durch Kapitaltransferzahlungen
an die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (Projektträgerin) übernommen.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass
für das Projekt "Kindergarten Sieglanger"
mit Gemeinderatsbeschluss vom
07.12.2017, ZI. IV 4691/2016, € 850.000,-im Voranschlag für das Rechnungsjahr 2018 präliminiert wurden.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird ermächtigt, die
zur Durchführung der Investitionsprojekte
benötigten restlichen Finanzmittel in den
Voranschlagsentwürfen 2019 und 2020 anzumelden.
IV 1136/2018
Es handelt sich hier um eine sehr gute Initiative, die noch unter der rot/schwarzen
Bundesregierung beschlossen wurde. Für
kommunale Projekte wird ein wesentlicher
Wirtschaftsförderungsbeitrag im Sinne eines
nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Projekte im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogramms
(KIP)
GRin Dengg: Ich bitte um separate Abstimmung zum Thema Stadtbibliothek unter
Punkt d) wie Dora.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 14.03.2018:
(Bgm.-Stellv. Kaufmann: Hier geht es nur
um Kindergärten- und Bildungsplätze!)
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck begrüßt das Kommunale Investitionsprogramm (KIP) der Bundesregierung. Die
Stadt Innsbruck beteiligt sich gerne daran.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Im Rahmen
dieses Programmes werden nur der Kindergarten Sieglanger, der Kindergarten Reichenau Süd und das Bildungs- und Schulzentrum im Stadtteil Wilten angeführt.
Im Rahmen dieses Programms beschließt
der Gemeinderat unter anderem die Durchführung folgender zusätzlicher Investitionsprojekte:
GR-Sitzung 22.03.2018
GRin Dengg: Ich habe hier den Punkt d) notiert.