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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf

- S.78

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Die Kontrollabteilung wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Musikschule der Stadt Innsbruck einen Betrag von € 274,00 für die Jahre 2014 bis 2016
bzw. € 267,00 (ab 2017) im besagten Beobachtungszeitraum verrechnete.
Außerdem hielt die Kontrollabteilung fest, dass bei der erstmaligen Berechnung des
Gemeindeabdeckungsbeitrages für das Wintersemester 2014/2015 ein um mehr als
€ 266,60 Tsd. höherer Personalaufwand für Musiklehrer angesetzt wurde. Irrtümlicherweise wurden anteilige Personalkosten von städt. Dienstnehmern des Orchesters des Tiroler Landestheaters miteinbezogen. Infolgedessen errechnete die Musikschule der Stadt Innsbruck (€ 274,00) gegenüber der Kontrollabteilung (€ 234,00)
im Nachvollzug einen abweichenden Gemeindeabdeckungsbeitrag.
Bezugnehmend auf die obigen Feststellungen bezüglich Ermittlung und Weiterverrechnung eines Gemeindeabdeckungsbeitrages für auswärtige Musikschüler durch
die Musikschule der Stadt Innsbruck empfahl die Kontrollabteilung eine Evaluierung
der derzeitigen Kalkulationsmethodik im Sinne einer einheitlichen, stringenten Berechnung des Gemeindeabdeckungsbeitrages. Außerdem empfahl die Kontrollabteilung, in weiterer Folge das schriftliche Ergebnis dieser Evaluierung dem zuständigen städtischen Gremium vorzulegen. Ferner regte die Kontrollabteilung an, diesen Gemeindeabdeckungsbeitrag in regelmäßigen (zumindest jährlichen) Abständen zu ermitteln und den betreffenden Wohnsitzgemeinden der sprengelfremden
Schüler vorzuschreiben.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens kündigte die Fachdienststelle an, der Empfehlung der Kontrollabteilung nachzukommen.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2018 informierte die Fachdienststelle, dass dem
Stadtsenat das überarbeitete Berechnungsschema für den Gemeindeabdeckungsbeitrag vorgelegt und am 19.12.2018 beschlossen wurde. Außerdem wurde eine
jährliche Evaluierung der Betragshöhe des Gemeindeabdeckungsbeitrages zugesagt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Abschließend bemängelte die Kontrollabteilung basierend auf Stichproben bei der
von der Musikschule verwendeten Verleihliste-Instrumente, dass teilweise Entleiher
eines Instrumentes dort aufgelistet werden, die in der städtischen Finanzbuchhaltung auf dem entsprechenden Haushaltskonto aber nicht als solche geführt werden.
Sohin ergab sich für die Kontrollabteilung eine marginale rechnerische Differenz hinsichtlich der eingezahlten Kautionsbeträge.
Im Rahmen der Ursachenforschung stellte die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang fest, dass nachträglich auf den Ausdrucken der damaligen im Buchhaltungssystem erfassten Einnahmeanordnungen von der zuständigen Sachbearbeiterin des Referates handschriftliche Vermerke notiert wurden. Denn es kommt immer wieder vor, dass Schüler während der Verleihdauer ihr ausgeliehenes Musikinstrument gegen ein anderes austauschen.

Die Kontrollabteilung verkannte nicht das diesbezügliche Bemühen einer sorgfältigen Dokumentation von allfälligen Änderungen während der Verwahrungsdauer,
merkte allerdings kritisch die fehlende Kommunikation mit dem für die rechnerische
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Zl. KA-00193/2019

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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