Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 03_Kurzprotokoll_28_03_2019.pdf
- S.79
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Prüfung der Einnahmen und Ausgaben verantwortlichen Amt für Rechnungswesen
der MA IV, insbesondere mit der zentralen städtischen Buchhaltung an.
Aufgrund der durch die Musikschule der Stadt Innsbruck praktizierenden Handhabung empfahl die Kontrollabteilung, künftig einen in gleichmäßigen Intervallen (zumindest jährlich) stattfindenden Abgleich zwischen der im Musikverwaltungsprogramm geführten Verleihliste und dem durchlaufenden Haushaltskonto „KautionenInstrumentenverleih“ in der städtischen Finanzbuchhaltung in Zusammenarbeit mit
dem zuständigen Amt für Rechnungswesen der MA IV durchzuführen. In diesem
Konnex merkte die Kontrollabteilung nochmals an, dass die von der geprüften
Dienststelle angeschafften Instrumente mit einer Inventarnummer als unzweifelhaftes Identifikationsmerkmal versehen sind.
Außerdem regte die Kontrollabteilung an, die seinerzeitigen Bestimmungen betreffend Verleihgebühren von Instrumenten und dementsprechenden Zubehör sowie
Benützungsgebühren für ausgewählte Musikinstrumente – wie bereits eingangs dieses Kapitels dargelegt – im Hinblick auf deren Aktualität und Zeitnähe, insbesondere
die Kautionshöhe in Euro auszuweisen sowie zu evaluieren und allenfalls dem
Stadtsenat vorzulegen.
Hierzu teilte das Referat Städtische Musikschule in seiner Stellungnahme mit, in
Zukunft einen jährlichen Abgleich mit dem Schulverwaltungsprogramm und dem
Haushaltskonto „Kautionen-Instrumentenverleih“ zu machen. Außerdem werde im
Zuge der nächsten Schulgelderhöhung auch die Kautionshöhe evaluiert und dem
Stadtsenat vorgelegt.
Anlässlich der diesjährigen Follow up – Einschau 2018 wurde vom Referat Städtische Musikschule mitgeteilt, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung, einen jährlichen Abgleich der Verleihliste mit dem durchlaufenden Haushaltskonto „KautionenInstrumentenverleih“ in Absprache mit dem Amt für Rechnungswesen durchzuführen, nachgekommen worden sei. Der von der Kontrollabteilung angeregte Evaluierungsprozess hinsichtlich Kautionshöhe ist noch nicht abgeschlossen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Im Personalbereich wurde laut den vorliegenden Aufzeichnungen einem Mitarbeiter
der Verwaltung der Musikschule zum Zeitpunkt der Einschau 9,5 Unterrichtsstunden
(Theorie) pro Woche zugeschrieben. Dieses Stundenausmaß wurde sodann mit einem Faktor von 1,5 auf Verwaltungsstunden umgerechnet. Im Ergebnis wurden aus
den 9,5 Unterrichtsstunden laut den vorliegenden Aufzeichnungen 14,75 Stunden,
welche für die Verwaltungstätigkeit angerechnet worden sind. Insgesamt war der
Dienstnehmer laut Zusatz zum ursprünglichen Dienstvertrag (mit 20 Wochenstunden vom 11.06.2002) in Summe somit 34,75 Wochenstunden (inkl. umgerechneter
Wochenstunden) als Vertragsbediensteter gem. Vertragsbedienstetengesetz tätig
und wurde auch gemäß diesen Bestimmungen entlohnt. Dies bedeutete auch, dass
die allgemeine Zulage und die Verwendungszulage für das gesamte Stundenausmaß (also inkl. Musiklehrertätigkeit) zur Auszahlung gelangten. Bezüglich der Anrechnung von 9,5 Unterrichtsstunden mit dem Faktor 1,5 merkte die Kontrollabteilung an, dass dies ein rechnerisches Ergebnis von 14,25 ergibt.
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Zl. KA-00193/2019
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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