Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.38

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- 218 -

führt - betreffend die Anschaffung von
Dienstbekleidung (unter anderem Thermound Wollunterwäsche, Sportsocken, Hosen,
Hosenträger und Fleeceschals) für die Bediensteten der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG). Das vom betreffenden Amt gehandhabte Procedere entspricht nicht den
durch Beschlüsse des Gemeinderates festgelegten Bestimmungen.
Die Kontrollabteilung gibt zu bedenken,
dass eine Reihe der der Belegschaft überlassenen Bekleidungsstücke (wie Unterwäsche, Socken, Hosenträger, Handschuhe
oder Sportbekleidung) nicht unter den Begriff einer typischen Berufsbekleidung im
Sinne des Einkommensteuergesetzes
(EStG) 1988 bzw. des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) subsummiert werden kann.
Es besteht eine Dienstanweisung bezüglich
der Ausübung von Dienstsport in der Turnhalle der Berufsfeuerwehr Innsbruck (BFI).
Die Zurverfügungstellung der Halle beruht
auf einer mündlichen Absprache.
Man prüfte weiters eine Auszahlungsanordnung im Zusammenhang mit einer Analyseerstellung. Dabei ging es um die Raumund Standortverträglichkeit des Wohn- und
Geschäftsgebäudes für das Projekt II der
PEMA Entwicklungs- und BeteiligungsGesmbH (PEMA II). Die Kontrollabteilung
stellte fest, dass im Rahmen der Kostenaufteilung auf zwei städtische Magistratsabteilungen ein fehlerhafter Umsatzsteuerbetrag
an das Finanzamt abgeführt wurde.
Im Zuge der laufenden Gebarungskontrolle
wurden zwei Auszahlungsanordnungen
betreffend die Kosten für die Instandhaltung
von Fahrrädern des Verkehrserziehungsgartens Wilten in der Höhe von € 577,60
sowie € 643,40 geprüft. Die Rechnungslegung der Leistung erfolgte an die Polizeiinspektion Wilten, welche die Belege an die
Stadtgemeinde Innsbruck weiterleitete. Die
Kontrollabteilung stellte fest, dass mit der
Rechnung vom 15.01.2013 bereits im Frühjahr 2012 erbrachte Leistungen verrechnet
wurden, die auch in diesem Kalenderjahr
abzurechnen gewesen wären. Die zweite
Rechnung wurde mit 01.06.2013 datiert und
bezog sich auf Servicearbeiten im Frühjahr
2013.
Die Kontrollabteilung wirkte im Zeitraum
Oktober bis Dezember 2013 bei einer HaftGR-Sitzung 27.03.2014

brieffreigabe mit. Ihre Summe betrug
€ 6.078,--. Diese wurde nach einer vor Ort
durchgeführten Besichtigung freigegeben.
Es wurden sieben Vergabevorgänge mit
einem Gesamtnettovolumen von
€ 675.285,05 überprüft. Die Vergabeverfahren wurden im Unterschwellenbereich des
Bundesvergabegesetzes (BVergG) 2006
gemäß gültiger Schwellenwertverordnung 2012 durchgeführt.
Vom Kontrollausschuss wurden in Bezug
auf den gegenständlichen Bericht zwei einstimmige Beschlüsse gefasst. Ich darf sie
dem Gemeinderat vortragen und bitte um
Zustimmung:
1.

Die rechtlichen Voraussetzungen zur
Anordnung der Ausübung des Dienstsports für die MitarbeiterInnen der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG)
werden geschaffen.

2.

Im Sinne der Gleichbehandlung der
MitarbeiterInnen werden die Ämter befragt, inwieweit textile Ausstattung abseits der Dienstkleidung erforderlich ist
und in welchen Ämtern bereits jetzt die
MitarbeiterInnen über die normale
Dienstkleidung hinaus (z. B. Funktionsunterwäsche, siehe Bericht
KA 134/2014) diesbezüglich ausgestattet werden.
Gemäß Anregung des Kontrollausschusses sollen auf Basis dieses Befragungsergebnisses die Dienstkleidungsvorschriften überarbeitet werden.

GRin Reisecker: Das letzte Mal hatten wir
im Gemeinderat eine sehr ausgiebige Debatte über das Diskussionsverhalten im
Kontrollausschuss und über die Outputs. In
diesem Fall sehen wir bestens, wie gut wir
diskutieren und wie produktiv wir sein können. Wir haben uns diesmal lange und eingehend besprochen und daraus diese Beschlussvorlage entwickelt.
Zur Erklärung, wie es dazu gekommen ist,
möchte ich noch ein paar Worte sagen.
Vielleicht bin ich in dieser Angelegenheit
etwas befangen. Ich habe mich zur Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) generell immer ein bisschen kritisch geäußert. Bei der
Belegkontrolle ist jetzt sehr stark aufgefallen, dass es einige Unregelmäßigkeiten
gibt.