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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.126

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nlEGRÜHEH
INNSBRUCK
Bundesregierung daf ür aussprechen, Schutzsuchende besonders aus
griechischen Lagern in Innsbruck den vorhandenen Kapazitäten nach aufzunehmen. So können die
vorhandenen Strukturen inklusive der Infrastruktur genutzt werden, um den Schutzsuchenden ein
menschenwürdiges Leben zu bieten.
österreichischen

Mit diesem Ansinnen sind wir nicht allein. Viele deutsche St ädte und Kommunen, Bundesländer wie
Niedersachen und Berlin, oder Staaten wie Deutschland und Luxemburg zeigen auf, dass es
möglich ist, Schutzsuchende schnell aus den elenden Bedingungen in den Lagern zu befreien.
Zusä tzlich ist f ür uns unerlä sslich, Schutzsuchenden die Möglichkeit zu eröffnen, einer
Erwerbst ätigkeit nachgehen zu können. Aus diesem Grund müssen die Abschiebungen von
Schutzsuchenden in Lehre oder Ausbildung ein Ende finden. Dafür soll explizit die 3+2 -Regelung
umgesetzt werden, wonach Schutzsuchende während einer Lehre f ür drei Jahre und nach dem
Abschluss für zwei weitere Jahre nicht abgeschoben werden dürfen. Generell gilt, dass der
Bartenstein-Erlass fallen muss, um Schutzsuchenden eine eigenständige Möglichkeit zum
Lebenserwerb bieten zu können.