Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.53

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37.3

GfGR/135/2020
COVID-19-Krise, Einrichtung Solidaritätsfonds (GR Onay)

GR Onay stellt beiliegenden dringenden Antrag.
38.

38.1

Einbringung von dringenden Anträgen gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
GfGR/137/2020
Austrian Airlines, Abgabe
Standortgarantie für den Flughafen Innsbruck im Falle der Gewährung von Staatshilfen (GR
Mag. Krackl)

GR Mag Krackl stellt mit GR Lassenberger,
GR Buchacher, GR Appler, GR Mayer, GRin
Mag.a Seidl, GR Depaoli und
GR Mag. Falch beiliegenden dringenden
Antrag.
39.

39.1

Behandlung eingebrachter dringender Anträge gemäß § 21 Abs. 1
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
GfGR/133/2020
Änderung Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR), elektronische Abstimmung (StRin Dengg)

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT und ALI, 10 Stimmen):
Dem beiliegenden dringenden Antrag von
StRin Dengg und MitunterzeichnerInnen wird
die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb
der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen
Behandlung zugeführt wird.
39.2

GfGR/134/2020
Stadt Innsbruck, Zurverfügungstellung eines Gutscheins pro
Haushalt zwecks Förderung der
Gastronomie (GR Depaoli)

Bgm. Willi: Der Bedeckungsvorschlag ist
völlig ungeeignet. Wir können nichts aus
den laufenden Kommunalabgaben bedecken, weil uns diese derzeit wegbrechen.

GR-Sitzung 20.05.2020

Ein Hilfspaket ohne Bedeckung ist nicht
möglich. Das tut mir leid.
Beiliegender von GR Depaoli eingebrachter
dringender Antrag wird von Bgm. Willi a limine zurückgewiesen, da der Bedeckungsvorschlag ungeeignet ist.
39.3

GfGR/135/2020
Covid-19-Krise, Einrichtung Solidaritätsfonds (GR Onay)

GR Onay: Zur Geschäftsordnung! Ich habe
einen anderen Bedeckungsvorschlag als
GR Depaoli genannt. Mein Antrag wird auch
zurückgewiesen. Kann ich meinen Antrag
jetzt als normalen Antrag mit einer anderen
Bedeckung nochmals einbringen?
Ich ersuche daher um Aufklärung, wie das
Prozedere jetzt zwecks Neueinreichung des
Antrages erfolgen kann.
Bgm. Willi: Alle Mitglieder des Gemeinderates sind mit dem Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) und der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) vertraut. Jeder Antrag, der Geld
kostet, hat einen Bedeckungsvorschlag zu
enthalten, der realistisch ist.
Ich bin verantwortlich, zu überprüfen, ob der
Bedeckungsvorschlag geeignet ist. Wenn in
einem Antrag von GR Depaoli als Bedeckungsvorschlag die laufenden Kommunalabgaben herangezogen werden, kann ich
dazu nur sagen, dass diese Voranschlagspost längst verplant ist, weil die Einnahmen
nicht in der erwarteten Höhe einlangen.
Man kann daher diese Voranschlagspost
nicht als Bedeckungsvorschlag anbieten.
Daher möchte ich mit meiner strengen Interpretation auch dazu beitragen, dass sich die
Mitglieder des Gemeinderates überlegen,
welcher Bedeckungsvorschlag möglich ist.
Die Kosten sind mein Problem, denn ich
würde gerne viele Anliegen umsetzen. Leider mangelt es an Geld. Wenn außerplanmäßig zusätzlich zu den Maßnahmen im
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck noch weitere Wünsche kommen,
ist ein realistischer Bedeckungsvorschlag
einzubringen. Das ist ganz einfach.
Ich erlaube mir in Anwendung der GOGR
und des IStR diese Auslegung und weise
daher die Anträge zurück.