Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 04-Protokoll_20.04.2017.pdf
- S.171
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Ausgehend von den in der Bezugskalkulation für das Wohnbauprojekt Innsbruck
Vögelebichl (IN168) ermittelten Werten nahm die Kontrollabteilung eine Abstimmung der Zusammensetzung der Mietzinsvorschreibungen an die Mieter mit den
in den abgeschlossenen Mietverträgen im Rahmen des Vertragspunktes II. Kosten
und Finanzierung dokumentierten Werten vor. Dabei wurde auffällig, dass – wohl
irrtümlicherweise – die Mietzinskomponente „Warmwasser“ in den Mietverträgen in
der Position „Nettomiete“ enthalten war. Von der Kontrollabteilung wurde darauf
hingewiesen, dass „Warmwasserkosten“ Betriebskosten darstellen und nicht der
„Nettomiete“ zuzuordnen sind.
Die Kontrollabteilung empfahl, diesen aus formaler Sicht fehlerhaften Ausweis in
den Mietverträgen zu überprüfen und bei allfälligen künftigen Mieterwechseln zu
korrigieren.
Die Kontrollabteilung ging davon aus, dass von diesem aufgezeigten formalen
Zuordnungsfehler der Warmwasserkosten in der Aufschlüsselung der
(Brutto-)Miete in den Mietverträgen weitere Bauten der NHT betroffen sein könnten. Daher wurde von ihr empfohlen, eine diesbezügliche Überprüfung und allfällige Korrektur bei künftigen Mieterwechseln auch bei diesen Objekten vorzunehmen.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren wurde von der NHT festgehalten, dass es
sich hierbei um einen Programmierfehler in der EDV gehandelt habe, der behoben
worden wäre. Ausdrücklich hingewiesen wurde von der NHT jedoch einerseits darauf, dass die an die Mieter bislang übermittelten Vorschreibungen (seit Bezug) inhaltlich richtig erfolgten, da diese bereits eine getrennte Ausweisung der „Nettomiete“ und der „Warmwasserkosten“ beinhaltet haben. Andererseits ist den Mietern aus dieser im Mietvertrag textlich falschen Darstellung keinerlei finanzieller
Nachteil erwachsen.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2016 informierte die NHT darüber, dass die
Mietvorschreibung seit 01.01.2017 mit einer zusätzlichen Aufschlüsselung der
Grundmiete transparenter gestaltet worden wäre. Zudem werde bei Neubezug und
im Wohnungswechselfall dem Mietvertrag ein Infoblatt beigeschlossen, in dem die
einzelnen Mietkomponenten im Detail erläutert werden. Die Bezeichnungen sind
vom Mietvertrag über die Vorschreibung bis zum Infoblatt ident, womit Zuordnungsfehler einzelner Mietkomponenten damit nahezu ausgeschlossen werden
könnten. Als Nachweis wurden der Kontrollabteilung die Unterlagen anhand eines
Fallbeispiels zur Verfügung gestellt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Bei der Überprüfung der Bezugskalkulation betreffend die Wohnanlage Innstraße
24 und 28 in Zams – Mietkaufwohnungen (ZA11) stellte die Kontrollabteilung fest,
dass hinsichtlich des zur Finanzierung der Baukosten beanspruchten Fremdmitteldarlehens in der Darlehensbuchhaltung ein zu geringer Zinsaufschlag (0,57 %)
hinterlegt war. Die von der NHT unterfertigte Schuld- und Pfandurkunde des betroffenen Finanzierungsinstitutes weist in Punkt I. Verzinsung und Tilgung einen
Zinsaufschlag von 0,70 %-Punkten aus.
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Zl. KA-00193/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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