Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.55
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Die Maßnahme ist durchdacht. Wir haben
das auch breit diskutiert. Ich finde diesen
Vorschlag sehr löblich und ersuche um Zustimmung. Wir müssen etwas gegen die
stark steigenden Mieten unternehmen. So
kann es wirklich nicht weitergehen! Wir
müssen uns massiv dafür einsetzen, die
Formel zur Berechnung des Richtwertmietes ändern zu lassen.
Die Steigerung in Höhe von 8,6 % ist zu
viel! Das können wir den MieterInnen nicht
zumuten. Daher wurde dieser Beschluss, so
wie er vorliegt, von der Mehrheit des Stadtsenates an den Gemeinderat übermittelt. Er
ist gut und ich Bitte um Zustimmung.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: MDin Mag.a
Herlitschka MSc wird nun das Abstimmungsprozedere erläutern. Ich bitte Euch,
aufmerksam zuzuhören, denn es ist nicht so
einfach, wie sich das manch einer vorstellt.
MDin Mag.a Herlitschka MSc: Die Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) besagt in § 37, welche Reihenfolge
bei Abstimmungen einzuhalten ist.
Prinzipiell müssen Abänderungsanträge vor
dem Haupt- und den Ergänzungsanträgen
abgestimmt werden. Findet der Abänderungsantrag keine Mehrheit im Gemeinderat, ist der ursprüngliche Hauptantrag abzustimmen. Danach werden die Ergänzungsanträge behandelt.
Ich stand nun vor der Aufgabe, die beiden
von GR Mag. Krackl eingebrachten Abänderungsanträge zu bewerten, um zu prüfen,
welcher der weitreichendere ist. Der weiterreichende Abänderungsantrag muss zuerst
abgestimmt werden.
Es gibt zwischen den Abänderungsanträgen
eine geringfügige Änderung beim Wortlaut.
Die Auswirkung der Anträge ziehen allerdings deutliche Änderungen nach sich. Ich
empfehle, den Abänderungsantrag von FI,
welcher sich auf Modell 2 bezieht, zuerst
abzustimmen. Er ist weitreichender, da er
gemäß Hauptantrag finanzielle Auswirkungen und Kosten für die Stadt Innsbruck in
Höhe von € 1,23 Mio. nach sich ziehen wird.
Der Abänderungsantrag, der sich auf Modell 1 bezieht, hat hingegen finanzielle Auswirkungen in Höhe von € 833.000,--.
Fernab jeglicher politischen Gesinnung und
in Anbetracht der finanziellen Lage der
GR-Sitzung 25.04.2023
Stadt Innsbruck ist der Abänderungsantrag
mit Bezug auf Modell 2 zuerst abzustimmen. Die finanziellen Auswirkungen in Höhe
von ca. € 1,2 Mio. haben die deutlich weitreichendere Wirkung als der andere Abänderungsantrag.
Zum weiteren Abstimmungsprozedere: Zuerst werden stets Abänderungsanträge abgestimmt. Sollte ein Abänderungsantrag angenommen werden, wird nicht mehr über
Haupt- bzw. Ergänzungsanträge abgestimmt.
Da uns heute zwei Abänderungsanträge
vorliegen, gehen wir wie folgt vor: Sollte der
erste Abänderungsantrag keine Mehrheit
finden, wird über den zweiten abgestimmt.
Wird auch dieser Antrag abgelehnt, muss
der Gemeinderat den ursprünglichen
Grundantrag zur Abstimmung bringen. Danach werden die Ergänzungsanträge behandelt.
GR Mag. Krackl: Ich möchte eine Protokollerklärung abgeben. Ich glaube nicht, dass
die Abstimmungsreihenfolge der Abänderungsanträge stimmt. Die Frage ist, welcher
Antrag der weitreichendere ist. Aus meiner
Sicht, ist es der Abänderungsantrag mit Bezug auf Modell 1. Er bringt Änderungen für
Modell 2 mit sich.
Die Prozentzahlen ändern sich: Der Stadtsenat hat zwei Prozent beschlossen. Durch
den Abänderungsantrag werden es vier
Prozent. Außerdem ist der Gesellschafterzuschuss in voller Höhe von den Mindereinnahmen zu leisten.
Bei Modell 2 wird lediglich der Gesellschafterzuschuss geändert. Aus diesem Grund
glaube ich, dass der Abänderungsantrag,
der sich auf Modell 1 bezieht der weitreichendere ist.
Natürlich kann man die Reihenfolge am monetären Wert festmachen. Ich warne aber
davor, dass es nicht richtig ist. Wenn man
so vorgeht, werde ich zukünftig jeden Antrag mit Kosten in Höhe von € 5 Mio. verbinden. Dadurch würden meine Anträge immer
zuerst abgestimmt werden.
Ich glaube nicht, dass diese Vorgehensweise im Sinne des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) oder der
Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) ist. Wir werden das Thema sicher-