Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 05-Mai.pdf
- S.75
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den Alten- und Pflegeheimen in noch höherem Ausmaß Sozialhilfemittel
zur Bezahlung der Heimkosten herangezogen werden müssen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Bestehende Pensionen werden nicht angegriffen, sondern nur der Pensionssicherungsbeitrag.)
Auch hier soll eine Entlastung des Bundeshaushaltes zu Lasten
der Länder und Gemeinden stattfinden.
Landesweit wurden im letzten Jahr entsprechend der Endabrechnung des Landes Tirol zur privatrechtlichen Sozialhilfe für die rund
6.000 in Altenheimen lebenden Senioren und Seniorinnen - in der Stadt
Innsbruck ist dies mit Sicherheit im Verhältnis zur Bevölkerungszahl ein
überproportionaler Anteil - € 28,8 Mio von insgesamt € 69 Mio Gesamtkosten aus Mitteln der privatrechtlichen Sozialhilfe zugeschossen; davon
haben 35 % die Gemeinden zu tragen.
Es ist schon richtig, Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger, dass in
bestehende Pensionen nicht eingegriffen werden kann, aber ich spreche
auch von den zukünftigen Pensionsbeziehern, die sich in den nächsten Jahren um einen Heimplatz bewerben werden.
Nach den Pensionskürzungsplänen der Österreichischen Bundesregierung müssten Land und Gemeinden nach jetzigem Stand der Pensionsreform sogar bei Bezieher und Bezieherinnen von dann künftigen
ASVG-Höchstpensionen jährlich mehr als € 4.000,-- pro Person zu den
Heimkosten zuschießen. Hier sprechen wir von den normalen Altenheimkosten und nicht von den Pflegeheimkosten.
Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
"Der Gemeinderat möge folgende Resolution beschließen:
Der Gemeinderat
- ersucht daher die Tiroler Landesregierung, die Auswirkungen der Pensionsreform für die Sozialhilfe des Landes Tirol und der Gemeinden
berechnen zu lassen,
- nach dem Vorbild anderer Bundesländer im Rahmen des Konsultationsmechanismus Einwände gegen diese Belastung der Gemeinden
und des Landes Tirol zu erheben,
- beauftragt die Frau Bürgermeisterin, dieses Ersuchen an die Tiroler
Landesregierung weiterzuleiten,
GR-Sitzung 22.5.2003