Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.43
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Wir haben bis dato nicht gewartet und werden es auch in Zukunft nicht tun - es müssen Maßnahmen erfolgen. Es wird bestimmt
nicht der Fall sein, dass wir nun einen
Grundsatzbeschluss fassen, damit auf die
nächste Periode warten und dadurch die
Stadtführung aus der Verantwortung nehmen.
Wenn wir von dringend reden, dann braucht
es auch dringend Maßnahmen. GR
Mag. Plach hat das vorhin treffend gesagt.
Es fällt unter die Verantwortung des Personalausschusses, dass zu diesem Leitthema
endlich etwas passiert. Das heißt, die Verantwortung geht an Sie, Herr Bürgermeister,
als Verantwortlicher für Personalangelegenheiten.
Die Periode hat nur noch ein Jahr. Wir befinden uns im Vorwahlkampf. Es hat fünf
Jahre gedauert, bis wir jetzt einen Grundsatzbeschluss fassen. Das ist ein Armutszeugnis für die komplette Führung in dieser
Gemeinderatsperiode. Das muss sich ändern. Meiner Ansicht nach braucht es dringend ein grundsätzliches Umdenken, damit
endlich etwas für die Angestellten im Rathaus geschieht. Sie sind nämlich unsere
ersten EntwicklungspartnerInnen im Dienste
der InnsbruckerInnen.
Danke an alle, die es bis jetzt ausgehalten
haben. Ich hoffe, dass es bald eine grundsätzliche Reform des Gehaltschemas für
alle MitarbeiterInnen gibt und, dass endlich
wieder Gerechtigkeit vorherrscht.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
10.05.2023 (Seite 532) wird angenommen.
19.
I 07712/2023/PA
Gehaltsreform, Grundsatzbeschluss
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 24.05.2023:
Im Bekenntnis zur Notwendigkeit einer Besoldungsreform, um wieder marktkonforme
Gehälter für die Vertragsbediensteten im
neuen Schema ohne Sondervertragserfordernis bieten zu können, ergeht der Handlungsauftrag an die Mag.-Abt. I, Personalwesen, die Ausschreibung einer externen
Projektberatung zu veranlassen.
GR-Sitzung 25.05.2023
Ich erinnere mich an jene Mitarbeiterin, die
mir bezüglich dieser Diskussion erzählt hat,
dass man bei ihrem Dienstantritt im Stadtmagistrat im Jahr 2005 zu ihr sagte, dass
demnächst eine Gehaltsreform bevorstehen
würde.
Daraus lässt sich ableiten, dass uns diese
Geschichte schon sehr lange beschäftigt.
Es ist richtig, dass wir im Laufe meiner Periode begonnen haben, dieses Thema anzugehen. Wir hatten bereits zwei Termine mit
einem Unternehmen, das hier sehr einschlägig unterwegs ist und viele Kenntnisse
in diesem Bereich hat. Diese Firma hat beispielsweise auch die Gehaltsreform für das
Land Tirol gemacht.
Leider kam uns bei der Umsetzung Corona
dazwischen, wodurch andere Aufgaben priorisiert wurden. Es gab nachfolgend zwar
einen zweiten Anlauf, allerdings musste
auch dieser gestoppt werden. Grund dafür
war die Abberufung der vormaligen Amtsvorständin für Personalwesen. Jetzt sind wir
gerade wieder dabei, dieses Thema mit
dem neuen Amtsvorstand aufzurollen.
Dieser Grundsatzbeschluss ist für mich aus
zwei Anlässen wichtig: Zum einen dokumentieren wir dadurch, dass wir dieses
Thema wirklich angehen, und zum anderen
finden sich in den Erläuterungen zwei Summen, die von großer Bedeutung sind, nämlich € 20.000,-- und € 400.000,--. Was bedeuten diese Summen?
Es hat zwei sehr intensive Austausche gegeben. Einer davon war mit dem Stadtmagistrat Salzburg. Wir haben uns dabei mit
dem dortigen Magistratsdirektor und seinem
Team über die kürzlich durchgeführte Gehaltsreform unterhalten, welche dort seit
dem 01.01.2023 gilt. Das zweite, sehr intensive und spannende Gespräch hat die Steuerungsgruppe für die Gehaltsreform mit
dem Land Vorarlberg geführt.
Indem die Stadt Salzburg bereits eine Gehaltsreform durchgeführt hat, konnten sie
uns dort sagen, was das ungefähr in der
Ausarbeitung kosten würde. Für die Begleitung der sehr komplexen Ausschreibung bedarf es eines spezialisierten Büros. Dafür
wäre ein grober Kostenrahmen von
€ 20.000,-- vorgesehen. Die eigentliche Begleitung in diesem Prozess hat in Salzburg
€ 400.000,-- gekostet. Ob das bei uns letztlich genauso viel ausmacht, ist noch offen,