Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2016
/ Ausgabe: 06-Kurzprotokoll_19.05.2016.pdf
- S.68
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Im Rahmen der Einsichtnahme in den Sponsorenvertrag mit dem Innsbrucker Unternehmen stellte die Kontrollabteilung außerdem fest, dass
sich beide Vertragspartner ein vertraglich festgeschriebenes Formgebot auferlegt haben, das besagt, dass Änderungen und Ergänzungen
dieses Vertrages der Schriftform bedürfen.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung ergaben, dass die zuständige Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit des TLT mit dem Hauptsponsor
zwar telefonisch Kontakt aufgenommen hat, um dessen Einverständnis
in obiger Angelegenheit einzuholen, aber eine zusätzliche schriftliche
Vereinbarung über diesen Sachverhalt wurde nicht getroffen.
Die Kontrollabteilung empfahl allgemein, auf die Einhaltung vertraglicher Vereinbarungen Bedacht zu nehmen. Des Weiteren wies sie darauf hin, dass ein Abgehen von vertraglichen Rahmenbedingungen
durch Zustimmung aller Vertragspartner vereinbart werden kann und
aus Gründen der Dokumentation grundsätzlich in schriftlicher Form
erfolgen sollte. In Bezug auf oben erwähnte Vertragsänderung zwischen der TLT und der Firma wird auf den Punkt VII. des abgeschlossen Sponsorenvertrages verwiesen, wonach die Vertragsteile festhalten, dass „Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages der Schriftform bedürfen“.
Die TLT informierte im Anhörungsverfahren darüber, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung Rechnung getragen werde.
Förderungen/Kostenzuschüsse – Gastspiel
„Jägerstätter“
Die Kontrollabteilung hat sich in weiterer Folge das Gastspiel „Jägerstätter“ hinsichtlich dessen Finanzierung im Detail angesehen.
Rund die Hälfte der Betriebsausgaben, die die TLT für die Darbietung
dieser Theaterproduktion „Jägerstätter“ eines bekannten Wiener Theaters tatsächlich aufwendete, konnten mit den vereinnahmten Kartenerlösen abgedeckt werden. Die beiden Gesellschafter – Land Tirol und
Stadt Innsbruck – mussten jedoch zusätzlich noch im Wege einer Sondersubventionierung weitere Finanzmittel in Höhe von je € 20.000,00
und € 10.000,00 zum Ausgleich der restl ichen Finanzierungslücke des
Gastspieles aufbringen.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass Lohnkosten (Arbeitseinsatzzeiten, Überstunden wegen Arbeit am freien Tag, Zuschläge) sowie Lohnnebenkosten der Mitarbeiter des TLT in den Gesamtaufwendungen des Theaterstückes „Jägerstätter“ nicht berücksichtigt wurden.
Für die beiden Vorführungen standen insgesamt 1.549 frei verfügbare
Sitzplätze der Kategorien I – VIII in der Spielstätte „Großes Haus“
zur Verfügung. Die Sitzplatzauslastung betrug bei der 1. Aufführung
99,7 % und bei der 2. Vorstellung 100,00 %. Trotz einer fast
100 %igen Sitzplatzauslastung für beide Vorstellungen, errechnete sich
demgegenüber eine Umsatzauslastung von 89,73 %. Diese ergab sich
daraus, dass rund 60 % (915 Personen) aller 1.547 Theaterbesucher
den regulären Kartenpreis bezahlten, etwa 39 % (602 Personen) eine
ermäßigte Eintrittskarte erwarben und die restlichen 30 Zuseher
(1,94 %) erhielten eine Freikarte für das Gastspiel. Das Gros der ErZl. KA-08788/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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