Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.65

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- 494 -

Wir wollen nicht, dass jemand eine Wohnung kauft, dann versucht, sie an eine/n andere/n zu einem wesentlich höheren Preis
zu verkaufen und den Spekulationsgewinn
zu behalten. Daher binden wir die Weitergabe dieser Wohnungen an möglichst
strenge rechtliche Regeln, die so lauten: Die
Wohnung kann nur zu den Bedingungen
weitergegeben werden, wie sie gekauft
wurde, plus der Indexierung. Damit wird dieses günstigere Eigentum einer/m
Nächste/n, die/der es braucht, zugutekommen.
Wir haben das mit den rechtlichen Möglichkeiten, die uns derzeit zur Verfügung stehen, versucht.
Natürlich kann man sagen, dass wir mehr
probieren hätten sollen. Wir haben mehr
probiert, aber es geht nicht mehr. Daher
sagt die Mag. Abt. I, Präsidialangelegenheiten, dass eine gewisse Unsicherheit bleiben
wird, ob im Falle einer Klage das durchgehalten werden kann. Heißt das aber, dass
wir nichts tun sollen, auch wenn es ein
Restrisiko gibt? Sollen wir bei dem bleiben,
was wir jetzt machen, und bieten "nur" Mietwohnungen an? Wenn Ihr das wollt, verwerfen wir das alles. Wir verlieren aber weiterhin eine für mich und für unsere Stadt nicht
unwesentliche Gruppe von Menschen an
das Umland.
Wenn wir denen leistbares Eigentum mit einem gewissen Restrisiko zu vermitteln versuchen, bitte ich darum, dass das unterstützt wird. Die eierlegende Wollmilchsau,
die alles liefert, was wir uns wünschen, gibt
es leider nicht. Es ist ein Versuch und ich
finde, dass sich die Personen, die das ausgearbeitet haben, sich sehr viel überlegt haben. Das ist anzuerkennen und ich hoffe,
dass wir damit Erfolg haben, weil sich Wohnungen von € 6.000,-- pro m2 aufwärts tatsächlich ein/e durchschnittliche/r BürgerIn
nicht leisten kann. Sie/er muss geerbt oder
ein extrem hohes Einkommen haben, was
auch immer.
Daher bitte ich um Unterstützung. (Beifall
aus den eigenen Reihen)
GR Mag. Fritz: Wir sind uns großteils in
zwei wesentlichen Punkten einig. Erster
Punkt: Wenn durch das Handheben von
mehr als 20 GemeinderätInnen ein Grundstück durch z. B. Bebauungsplanänderung
GR-Sitzung 16.07.2020

und höherer Bebaubarkeit eine Wertsteigerung erfährt, soll ein Teil dieses Planungsmehrwerts der Öffentlichkeit zugutekommen
und dem Gemeinwohl dienen. Wie wir das
im Detail machen, dazu sind uns im Rahmen der österreichischen Verfassung einige
Grenzen gesetzt. Einiges geht aber und das
wollen wir auch machen.
Beim zweiten Punkt sind wir uns auch weitgehend einig: Einmal gefördert soll immer
gefördert bleiben. Das wieder, soweit es im
Rahmen unserer Rechtsordnung möglich
ist. Wenn wir uns darüber einig sind, können wir nichts anderes tun, als dem Ersuchen des Bürgermeisters zu folgen und diesem Modell nun zuzustimmen, weil zu Tode
geängstigt, liebe KollegInnen, ist auch gestorben.
Eine gewisse Rechtsunsicherheit ist vorhanden, aber diese werden wir auch durch 27
oder 29 Gutachten nicht beseitigen können.
Ein Rechtsgutachten ist nichts anderes als
eine hoch qualifiziert begründete Rechtsmeinung eines Rechtsgelehrten, aber kein
Gerichtsurteil. Das Schlimmste, was uns
passieren kann, ist, dass wir mit einem solchen Vertrag, wie wir ihn hier haben, irgendwann einmal bei einem Höchstgericht auf
die Nase fallen und dieser aufgehoben wird.
Dann wissen wir aber, dass es so nicht geht
und wir etwas anderes probieren müssen.
Gar nichts probieren ist der falsche Weg.
Ich glaube, dass hier nun sehr gute Unterlagen für einen ersten Schritt vorliegen, um
etwas zu versuchen, bei dem ich die Hoffnung habe, dass es funktioniert, da es eine
Win-win-Situation gibt. Für die BauträgerInnen ist es gut, da sie Planungs- und Kalkulationssicherheit vorfinden. Es ist gut für den
Mittelstand, der damit die Chance bekommt,
Eigentum zu nicht spekulativ hochgetriebenen Preisen zu erwerben und in der Stadt in
einer Eigentumswohnung zu bleiben.
Im Wesentlichen ist dieses Vorhaben gut für
alle Beteiligten und man kann die begründete Hoffnung haben, dass nicht jeden dritten Tag irgendwer zum Gericht laufen wird,
um die Stadt zu verklagen aufgrund fraglicher Regelungen, die wir in diesem Zusammenhang anbieten und festlegen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Ich möchte
zwischenzeitlich bekanntgeben, dass noch
sieben Wortmeldungen auf der Liste sind,