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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.66

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damit die Effizienz selbst eingeschätzt werden kann.
GR Lukovic, BA MA: Ich melde Stimmenthaltung an.
GR Onay: Danke, GR Lukovic, BA MA, das
bedeutet, dass bei den GRÜNEN Bewegung in Richtung Vernunft vorhanden ist.
Bgm. Willi spricht von leistbarem Eigentum,
hier ist aber von "leistbarem Wohnen" die
Rede. Das Einzige, das dabei stimmt, sind
die Anführungszeichen. Wir und die Öffentlichkeit verstehen unter leistbarem Wohnen
etwas gänzlich anderes, als hier unterstützt
und propagiert wird. Dass generell Pressekonferenzen unter dem Deckmantel "leistbares Wohnen" abgehalten werden und
gleichzeitig erwähnt wird, dass sich die
Menschen das Wohnen nicht mehr leisten
können, ist aus meiner Sicht ein politischer
Etikettenschwindel, liebe KollegInnen.
Hier geht es ganz klar um Eigentum, das
rechtlich nicht hält. Diejenigen, die bis jetzt
bei leistbarem Wohnen angesprochen waren, also der alte BezieherInnenkreis, hätte
auch ohne Erhöhung Anspruch gehabt. Warum hat man wohl den BezieherInnenkreis
erweitert? Es ist zwar so, dass beim Weiterverkauf dieser Wohnungen ein Vorkaufsrecht der IIG zu einem Preis, der 30 % unter
dem Verkehrswert liegt, realisiert werden
soll, dennoch ist das Programm für Menschen, die sich die Schaffung von Eigentum
leisten können.
Niemand ist dagegen, dass man sich Eigentum leisten kann. Bitte, kauft Euch Wohnungen. Die Aufgabe der Stadt Innsbruck bezüglich leistbarem Wohnen ist aber eine andere. Wir haben momentan eine akute Gefährdung des Grundrechtes auf bezahlbaren
Wohnraum in dieser Stadt. Hier braucht es
die Politik. Die, die es sich leisten können,
können sich das ja richten, aber wo es die
Politik braucht, müssen wir die Hebel ansetzen.
Einmal gefördert, soll immer gefördert bleiben, hat GR Mag. Fritz gesagt und es gibt
Rechtsgutachten, die aber nur Meinungen
sind. Ja, das sagte man früher auch, als die
Ersten gesagt haben, dass die Erde eine
Kugel ist. Da hieß es auch, dass das nur
eine Meinung ist. Im Gutachten von Univ.Doz. Dr. Walzel von Wiesentreu wird auf die
grundsätzliche Problematik von öffentlichGR-Sitzung 16.07.2020

rechtlichen Gestaltungsmitteln der Hoheitsverwaltung in privatrechtlichen Verträgen
hingewiesen. Auch eine drohende Nichtigkeit der Verträge nach § 879 Abs. 1 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
im Falle einer Störung der Equivalenz des
Vertragsverhältnisses kann definitiv nicht
ausgeschlossen werden, wenn eine unzulässige Ausnutzung eines bestehenden
Machtungleichgewichtes - die Widmungshoheit der Gemeinde - festgestellt wird. Diese
kann bis 30 Jahre nach dem Vertragsabschluss gerichtlich geltend gemacht werden.
Wir können uns wünschen, dass einmal gefördert immer gefördert bleibt. Wenn es
aber um viel Geld und Spekulation geht,
lässt man sich darauf ein. Das sagt uns die
Erfahrung.
Ich habe alles zusammengefasst und eine
ausführliche Erklärung finden Sie auf unserer Homepage, warum wir diesen Punkt ablehnen und warum das nichts mit leistbarem
Wohnen zu tun hat.
Sagt bitte nicht, dass Ihr immer wollt, dass
etwas gemacht wird, und wenn etwas gemacht wird, sagen alle Nein. Das stimmt definitiv nicht. Wir wären sehr froh und dankbar, wenn in Sachen bezahlbarer Wohnraum etwas weitergehen würde. Diese Maßnahme ist aber dafür nicht geeignet.
GR Mag. Krackl: Zur Geschäftsordnung!
Ich stelle den
Antrag auf Ende der Debatte.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Über diesen Antrag ist sofort abzustimmen.
Beschluss (einstimmig):
Vorstehender Antrag von GR Mag. Krackl
auf Ende der Debatte wird angenommen.
GRin Duftner: Die genannte Kritik ist nicht
ganz haltlos. Es stimmt, dass wir derzeit
keine gesetzlichen Regelungen haben, die
über Generationen hinaus garantieren, dass
dieser geförderte Wohnraum auch geförderter Wohnraum bleibt.
Man könnte jetzt sagen, dass man sich zuerst für gesetzliche Änderungen einsetzen
wird und erst, wenn diese erreicht werden,
wird agiert, ein Konzept für leistbares Wohnen erstellt. Ich stelle die Frage, ob wir
diese Zeit haben. Ich fand es sehr wichtig,
was GR Wanker gesagt hat. Laut meinem