Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 06-Protokoll-16-07-2020_gswklein.pdf

- S.95

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- 524 -

Zu Punkt 30.5:
Verein Treibhaus, Infrastrukturmaßnahmen
GR Kunst: Beantworten Sie mir nun die
Frage bezüglich der Kostenvoranschläge,
die in diesem Akt nicht angeführt sind, wie
es eigentlich gefordert wird.
Ich stelle den Antrag,
diesen Subventionsantrag aufgrund mangelhafter Ausfüllung und fehlenden Beilagen
zurückzuweisen.
GR Depaoli: Das Treibhaus ist natürlich
auch ein Lieblingsthema von mir, wenngleich ich dort selten anzufinden bin. Ich erinnere mich gerade an eine Sitzung des Tiroler Landtages. Dort hat der freiheitliche
Landtagsabgeordnete Haslwanter die Gesamtsubventionen des Treibhauses erwähnt. Das ist ca. ein halbes Jahr her. Er
sagte, dass das Treibhaus vom Bund, vom
Land Tirol und von der Stadt Innsbruck jährlich in etwa € 500.000,-- an Förderungen erhält. Ich gehe davon aus, dass das stimmt,
ansonsten hätte er das nicht gesagt.
Da wir versuchen, überall zu sparen, frage
ich mich, warum wir einer Institution noch
einmal eine Subvention geben sollen. Was
ist das Treibhaus? Das ist ein normales
Gasthaus mit einem Gasthausbetrieb, in
dem man für das Bier annähernd gleich viel
bezahlt, wie in einem anderen Gasthaus.
Weiters gibt es dort Kulturveranstaltungen,
die aber auch größtenteils nicht kostenlos
sind, außer die "Bürgermeister-Sprechstunde", bei der ich schon lange nicht mehr
war.
Der Eintritt muss im Treibhaus genauso bezahlt werden wie bei einem Konzert im
Olympiastadion oder sonst wo. Warum kann
man in Zeiten wie diesen nicht zu dem
Herrn sagen, dass sein Betrieb eigentlich
gut läuft, bei uns der Sparstift angesetzt
werden muss und deshalb diese € 46.500,-für etwas anderes verwendet werden müssen, wie z. B. in der Kinder- und SeniorInnenbetreuung?
Wenn sich Prof. Pleifer auch noch Scherze
mit dem Subventionsansuchen erlaubt,
glaube ich, dass eine gewisse Ordnung eingehalten gehört, obwohl ich ihn und seine
Scherze eigentlich mag. Wenn diese Ord-

GR-Sitzung 16.07.2020

nung verbunden mit Formfehlern im Formular nicht eingehalten wird, gehört der Antrag
zurückgewiesen, wie es GR Kunst bereits
gesagt hat. In weiterer Folge muss überlegt
werden, ob hier nicht der Sparstift angesetzt
werden könnte.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Ich melde
mich nun noch als Vorsitzende und gebe
dann den Vorsitz an Bgm. Willi zurück, um
später inhaltlich zu antworten.
Ich habe über die Zurückweisung des Antrages nicht abstimmen lassen, da ein Antrag
auf Zurückweisung Ablehnung heißt. Einen
Antrag auf Ablehnung gibt es in der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) nicht und ist nicht zulässig. Deshalb habe ich nicht darauf reagiert.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl.
GR Mag. Krackl: Das Thema Treibhaus beschäftigt uns alle Jahre wieder. In diesem
Fall möchte ich GR Kunst Recht geben,
dass man mehr darauf achtgeben muss,
dass die Formulare richtig ausgefüllt sind.
Von den anderen verlangt man das auch.
Es kennt jede/r Prof. Pleifer und deshalb
habe ich im ersten Moment auch schmunzeln müssen. Es war einfach klar, dass er
das so schreibt. Trotzdem ist es nicht richtig
und für die Höhe der Subvention nicht angemessen.
Der Kulturausschuss hat schon darüber beraten und die Empfehlung an den Gemeinderat der Stadt Innsbruck ausgesprochen,
das Subventionsansuchen des Treibhauses
zu genehmigen. Wir werden das auch tun.
Ich würde aber darum bitten - und das fängt
schon beim Amt an -, solche Anträge dem
Ausschuss gar nicht vorzulegen. Dann würden sich solche Probleme relativ schnell erledigen.
GR Buchacher: Da von GR Depaoli immer
wieder Argumentationen kommen, die nicht
belegbar oder frei erfunden sind, möchte ich
etwas klarstellen: Ich bin kein "Spezl" von
Prof. Pleifer, schätze ihn aber als Mensch
sehr und mag seine Ironie. Weiters bin ich
aber auch der Meinung, dass ein Formular
ordentlich und ohne ironische Bemerkungen