Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 06-Protokoll-19-06-2019_gsw.pdf

- S.50

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- 511 -

unbeträchtliches ist und dass man dem
Problem Herr werden muss. Dieser Meinung schließen wir uns an.
Ich habe mir die Situation vor Einführung
der Kurzparkzone ein paarmal angesehen.
Auf dem Parkplatz des Spar-Supermarktes
und an anderen Stellen standen viele Autos
mit ausländischen Kennzeichen. Die StudentInnen stellten dort oben ihre Autos ab,
blieben solange stehen, wie sie wollten, und
zahlten dafür nichts. Diese Fahrzeuge
mussten weg. Wir haben uns immer gegen
eine gebührenpflichtige Kurzparkzone ausgesprochen.
Es gibt auch Lösungen, bei denen die DauerparkerInnen verbannt werden, Familien
und Einheimischen, die erholungssuchendend auf die Hungerburg fahren, weil sie
sich woanders einen Urlaub nicht leisten
können, aber nicht in die Tasche gefahren
wird.
Die Mobilitätsstadträtin habe ich bei der
Versammlung auf der Hungerburg darauf
hingewiesen - ich habe es bei der vorletzten
Gemeinderatssitzung schon gesagt, wiederhole mich jetzt aber trotzdem -, dass der
Baggersee das beste Beispiel ist.
Dort standen im Sommer auch immer DauerparkerInnen, weil es nichts gekostet hat.
Dann wurde ein Ticketautomat mit einem
Tagesticket installiert. Somit hätte ein/e
Dauerparker/in jeden Tag in der Früh hinfahren, ins Schwimmbad hineingehen und
ein Tagesticket lösen müssen. Das war den
DauerparkerInnen am Baggersee zu umständlich. Darum stehen dort jetzt keine Autos mehr mit ausländischen Kennzeichen,
sondern untertags wirklich nur die Autos
von jenen, die schwimmen, wandern oder
sonst etwas machen.
Mit derselben Aktion hätte man auf der Hungerburg oder in anderen Stadtteilen - beispielsweise beim Schloss Ambras, wo
ebenfalls die Gebührenpflicht eingeführt
wurde - erreicht, was man möchte. Begründet wurde die Kurzparkzone damit, dass die
DauerparkerInnen wegmüssen. Dieses
Problem könnte ich genauso wie beim Baggersee lösen, ohne den Leuten das Geld
abzunehmen.
Oder man hätte von Seiten der Mobilitätsstadträtin so ehrlich sein müssen und sagen, dass man Gebühren einnehmen
GR-Sitzung 19.06.2019

möchte, weil die Stadt Innsbruck das Geld
benötigt. Dann hätte man auch nichts dagegen sagen können. Das wäre der normale,
ehrliche Zugang. Aber zu sagen, dass die
DauerparkerInnen wegmüssen und dies nur
über eine Gebühr möglich ist, ist nicht richtig. Das Beispiel Baggersee beweist, dass
man die DauerparkerInnen auch wegbringt,
ohne Gebühren einzuheben.
Dahingehend lautet nun unser Antrag. Warum kann man bei der Hungerburg nicht das
Modell Baggersee anwenden? Mit einem
Tagesticket könnten alle Erholungshungrigen gratis parken. Für die HüttenbesitzerInnen wäre es vielleicht auch fein. Die/der
eine oder andere fährt nicht mehr auf die
Hungerburg, weil sie/er nicht € 7,-- für den
Tag zahlen möchte, bevor sie/er den ersten
Schritt aus dem Auto macht.
Das eigentliche Problem wäre gelöst, ohne
dass es ein finanzieller Nachteil für jene
wäre, die auf die Hungerburg hinauffahren.
StRin Mag.a Schwarzl: Jetzt möchte ich etwas weiter ausholen und die prinzipielle
Frage aufwerfen, was Familienförderung ist.
Ich habe mir die Mühe gemacht, mithilfe vieler Statistiken die Kosten für ein Auto auszurechnen. Ein Klein- oder Mittelklassewagen kostet im Monat rund € 520,--. Darin
sind Versicherung, Steuer, Benzin - also
alle Fixkosten und alle flexiblen Kosten für
ein Auto - enthalten. Das sind pro Jahr
€ 6.240,--. Im Vergleich dazu ist eine Parkgebühr von € 0,70 pro Stunde oder € 7,-pro Tag eigentlich vernachlässigbar.
Wir investieren extrem viel in wirkliche und
damit auch nachhaltige Familienförderung.
Gerade wurde dies in der Präsentation von
DI Baltes zur Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GmbH (IVB) deutlich.
Gehen wir von einer vierköpfigen Familie zwei Erwachsene und zwei Kinder - aus.
Die Kinder sind über sechs Jahre alt. Beide
Eltern haben ein Jahresticket und beide Kinder ein SchulPlus-Ticket. Das sind im Jahr
€ 932,--. Wenn die Kinder unter sechs Jahre
sind, können sie gratis mitgenommen werden, kostet es nur € 740,-- pro Jahr. In Verbindung mit einer Jahreskarte können beim
EuregioFamilyPass Kinder unter 15 Jahren
an Sonn- und Feiertagen sowie in den Ferien gratis mitgenommen werden.