Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 07-Juli-Fortsetzung.pdf
- S.111
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Ich stelle folgende Anfrage:
"1. Halten Sie es für vertretbar, die durch die diversen Bautätigkeiten in
der Innenstadt ohnehin schwer benachteiligten Blumengeschäfte durch
einen Verkaufsstand einer nicht ortsansässigen Firma zu konkurrenzieren?
2. Wurden auch Innsbrucker Firmen eingeladen, einen derartigen Verkaufsstand zu betreiben?
3. Welcher Mietpreis wurde mit der Firma Seidemann aus Völs vereinbart?
Engelbrecht e. h."
40.
Einbringung von Anträgen
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40.1
I-OEF 80/2005
Verordnung des Gemeinderates vom 21.10.2004
betreffend das Frauenförderungsprogramm für den
Stadtmagistrat Innsbruck (Frauenförderungsprogramm), Ergänzungen (GR Linser)
GR Linser: Ich stelle folgenden Antrag:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verordnung des Gemeinderates vom 21.10.2004 betreffend das Frauenförderungsprogramm für den Stadtmagistrat Innsbruck wird wie folgt
ergänzt, besonders die Rechte der Gleichbehandlungsbeauftragten werden
erweitert und die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, nachdrücklich bei
den ausgegliederten Unternehmen, die sich im Allein- oder Mehrheitseigentum der Stadt Innsbruck befinden, auf Maßnahmen der Frauenförderung hinzuwirken.
1. § 9 Abs.2 des Frauenförderungsprogramms wird wie folgt ergänzt:
Beim Aufnahmegespräch haben geschlechtsbezogene Fragestellungen
zu unterbleiben. Für das Vorstellungsgespräch sind die bestqualifizierten Bewerberinnen einzuladen. Unterbleibt die Einladung einer der
bestqualifizierten Bewerberinnen oder Bewerber zum Vorstellungsgespräch bzw. zum Hearing so ist dies schriftlich zu begründen. Eine
GR-Sitzung 15.7.2005