Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_18.-19._07_2019_gesw.pdf

- S.6

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Ausgaben dieses Jahres – 2019
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-6-

S431

S431

12.

b) Landesverband
der Obst- und Gartenbauvereine

"Grünes
Tirol"

4.250,--

c) Tiroler Sozialmarkt gemeinnützige Lebensmittelversorgungs
GmbH

Tiroler
Sozialmarkt

15.000,--

IV 08533/2019

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 03.07.2019:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt aufbauend auf die
eingegangenen Ansuchen folgende Subvention für das Haushaltsjahr 2019:
SN

Antragsteller

Projekt

EUR

S431

Österreichisches
Rates
Kreuz,
Landesverband
Tirol

Medcare - Medizinische Versorgung von
nichtversicherten Menschen

30.600,--

13.1

IV 9565/2019
Förderung in der Schutzzone 1,
Altstadt - Innenstadt

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.07.2019:

Österreichisches Rotes Kreuz,
Landesverband Tirol, Medcare Medizinische Versorgung von
nicht versicherten Menschen,
Jahressubvention 2019

13.

13.2

Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck dem
Tourismusverband Innsbruck und seine
Feriendöfer (TVB) hinsichtlich Restaurierung und Umbau der Fassaden und Säulenhalle des Gebäudes am Burggraben 3
einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 109.540,--. Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt
im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
14.

MagIbk/6090/BF-VW-EN/1
Tarifordnung der Feuerwehr der
Stadt Innsbruck

Beschluss (einstimmig):

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
IV 7448/2019
Förderung in der Schutzzone 1,
Altstadt - Innenstadt

Antrag des Stadtsenates vom 17.07.2019:
Die in der Vorlage befindliche Tarifordnung der Feuerwehr der Stadt Innsbruck
wird mit Gültigkeit ab 01.08.2019 beschlossen.
15.

V KJ 07781/2019
Neues Fördermodell für Private
Kinderbetreuungseinrichtungen
(Betriebsbeiträge) ab dem
Jahr 2020

Beschluss (einstimmig):

Beschluss (einstimmig):

Antrag des Stadtsenates vom 03.07.2019:

Antrag des Stadtsenates vom 10.07.2019:

Dem vorliegenden neuen Fördermodell für
die Privaten Kinderbetreuungseinrichtungen wird zugestimmt.

Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck
für Fassadenerneuerung und
die straßenseitige Fenstererneuerung im
1. BA des Gebäudes
einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
GR-Sitzung 18./19.07.2019

Die Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugendförderung, wird mit der Umsetzung des neuen
Fördermodells laut weiterführender Erklärung ab dem Jahr 2020 sowie mit der Ausarbeitung einer diesbezüglichen Förderrichtlinie unter Einbindung der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, beauftragt.“