Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 07-Kurzprotokoll_18.-19._07_2019_gesw.pdf
- S.6
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S431
S431
12.
b) Landesverband
der Obst- und Gartenbauvereine
"Grünes
Tirol"
4.250,--
c) Tiroler Sozialmarkt gemeinnützige Lebensmittelversorgungs
GmbH
Tiroler
Sozialmarkt
15.000,--
IV 08533/2019
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 03.07.2019:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt
Innsbruck beschließt aufbauend auf die
eingegangenen Ansuchen folgende Subvention für das Haushaltsjahr 2019:
SN
Antragsteller
Projekt
EUR
S431
Österreichisches
Rates
Kreuz,
Landesverband
Tirol
Medcare - Medizinische Versorgung von
nichtversicherten Menschen
30.600,--
13.1
IV 9565/2019
Förderung in der Schutzzone 1,
Altstadt - Innenstadt
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.07.2019:
Österreichisches Rotes Kreuz,
Landesverband Tirol, Medcare Medizinische Versorgung von
nicht versicherten Menschen,
Jahressubvention 2019
13.
13.2
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck dem
Tourismusverband Innsbruck und seine
Feriendöfer (TVB) hinsichtlich Restaurierung und Umbau der Fassaden und Säulenhalle des Gebäudes am Burggraben 3
einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 109.540,--. Die Auszahlung des Förderungsbetrages erfolgt
im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
14.
MagIbk/6090/BF-VW-EN/1
Tarifordnung der Feuerwehr der
Stadt Innsbruck
Beschluss (einstimmig):
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
IV 7448/2019
Förderung in der Schutzzone 1,
Altstadt - Innenstadt
Antrag des Stadtsenates vom 17.07.2019:
Die in der Vorlage befindliche Tarifordnung der Feuerwehr der Stadt Innsbruck
wird mit Gültigkeit ab 01.08.2019 beschlossen.
15.
V KJ 07781/2019
Neues Fördermodell für Private
Kinderbetreuungseinrichtungen
(Betriebsbeiträge) ab dem
Jahr 2020
Beschluss (einstimmig):
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 03.07.2019:
Antrag des Stadtsenates vom 10.07.2019:
Dem vorliegenden neuen Fördermodell für
die Privaten Kinderbetreuungseinrichtungen wird zugestimmt.
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck
für Fassadenerneuerung und
die straßenseitige Fenstererneuerung im
1. BA des Gebäudes
einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
GR-Sitzung 18./19.07.2019
Die Mag.-Abt. V, Kinder- und Jugendförderung, wird mit der Umsetzung des neuen
Fördermodells laut weiterführender Erklärung ab dem Jahr 2020 sowie mit der Ausarbeitung einer diesbezüglichen Förderrichtlinie unter Einbindung der Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, beauftragt.“