Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.233
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Sonderpädagogisches
Zentrum (SPZ)
Hutterweg 1a
(Schule am Inn) –
Anpassung AfA-Miete
Von der Kontrollabteilung geprüft wurde eine Auszahlungsanordnung
des Amtes für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV über den
Betrag von (brutto) € 28.131,78, mit der die für den Monat Feber 2018
geltende Mietzins-, Betriebs-, und Heizkostenvorschreibung der IIG KG
für das Sonderpädagogische Zentrum (SPZ) Hutterweg 1a (Schule am
Inn) beglichen worden ist.
Dieser Mietzinsvorschreibung der IIG KG an die Stadt Innsbruck liegt
ein im Mai 2014 allseits unterfertigter Mietvertrag zugrunde. Das Mietverhältnis begann am 01.09.2014 und wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Die Zusammensetzung des monatlichen Mietzinses ist in Pkt. III dieses
Mietvertrages wie folgt bestimmt:
Der vorläufige Hauptmietzins wurde ausgehend von seinerzeit
geschätzten Gesamtbau- bzw. Herstellungskosten von netto
€ 11.931.918,95 berechnet. Auf der Grundlage der geltenden umsatzsteuerlichen Bestimmungen ist der (vorläufige) monatliche Hauptmietzins mit 1,5 % dieser geschätzten Gesamtbau- bzw. Herstellungskosten festgelegt worden. Den Formulierungen des Mietvertrages folgend
war nach Vorliegen der Endabrechnung eine (rückwirkende) Anpassung an die tatsächlich (end-)abgerechneten Kosten vereinbart.
Die weiteren Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass der
Schulneubau am 21.11.2017 endabgerechnet worden ist. Daraus leiteten sich die für die endgültige Höhe des Hauptmietzinses maßgeblichen Gesamtbau- bzw. Herstellungskosten mit netto € 11.784.794,07
ab. Eine Anpassung des Hauptmietzinses ist bis zum Zeitpunkt der
Prüfung der Kontrollabteilung Anfang März 2018 noch nicht vorgenommen worden; dies war gemäß Rücksprache mit dem Geschäftsbereichsleiter Rechnungswesen der IIG KG ab April 2018 beabsichtigt.
Der neue monatliche AfA-Mietzins (1,5 % der endabgerechneten Herstellungskosten) beläuft sich auf netto € 14.730,99. Im Vergleich zu der
vorläufigen Höhe des Hauptmietzinses (€ 14.914,90) bedeutet das eine
monatliche Differenz zu Gunsten der Stadt Innsbruck in Höhe von netto
€ 183,91. Für die Zeit seit Mietvertragsbeginn ergibt sich eine Gutschrift
im Ausmaß von netto € 7.908,02.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV, den Vollzug der neuen Vorschreibung ab 01.04.2018
sowie des Gutschriftbetrages für die Zeit von 09/2014 bis 03/2018 im
Auge zu behalten und mit den von der Kontrollabteilung dargestellten
Werten abzugleichen. In der dazu abgegebenen Stellungnahme bestätigte die zuständige Dienststelle nach Prüfung der Mietzinsvorschreibungen der Monate April und Mai 2018 die von der Kontrollabteilung
dokumentierten Beträge.
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Zl. KA-05499/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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