Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.234
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Sonderpädagogisches
Zentrum (SPZ)
Hutterweg 1a
(Schule am Inn) –
Prüfung Anpassung
der Akontozahlungen
für Betriebs- und
Heizkosten
Die weiterführende Prüfung der Kontrollabteilung in Richtung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen der Jahre seit Mietvertragsbeginn
zeigte, dass der Stadt Innsbruck im Zuge der Jahresabrechnung 2015
ein Gesamtbetrag von brutto € 56.265,09 bzw. für das Jahr 2016 ein
Gesamtbetrag von brutto € 40.449,90 gutgeschrieben worden ist. Trotz
dieser im Vergleich zu den während des Jahres von der Stadt zu leistenden Akontozahlungen (brutto € 122.806,80 für das Jahr 2016) aus
betraglicher Sicht hohen Gutschriften erfolgte seitens der IIG KG bislang keine Anpassung der unterjährigen Akontozahlungen der Stadt
Innsbruck für Betriebs- und Heizkosten.
Für den Fall, dass sich im Rahmen der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2017 ein ähnlich hoher Gutschriftbetrag wie in
den Vorjahren ergeben sollte, empfahl die Kontrollabteilung, bei der IIG
KG eine Reduzierung der unterjährig zu leistenden Akontozahlungen
zu reklamieren. Im Anhörungsverfahren avisierte die zuständige
Dienststelle, die Empfehlung der Kontrollabteilung im Zusammenhang
mit der Betriebs- und Heizkostenabrechnung in Vormerkung zu halten.
Nicht lukrierter
Skontoabzug
Die Kontrollabteilung verifizierte eine Rechnung vom 07.03.2018 an
das Büro der vormaligen Frau Bürgermeisterin über einen Gesamtbetrag von brutto € 159,84. Vom Lieferanten wurde bei Bezahlung innerhalb einer Frist von 5 Tagen eine 5 %ige Skontoabzugsmöglichkeit
angeboten. Die Rechnung wurde mit Valutadatum 19.03.2018 ohne
Beanspruchung des vorgesehenen Skontos bezahlt.
Die Kontrollabteilung empfahl aus prinzipiellen Gründen, von Lieferanten angebotene Skontoabzugsmöglichkeiten künftig lückenlos auszunutzen. In der abgegebenen Stellungnahme sicherte die betroffene
Dienststelle eine künftige Beachtung der Empfehlung zu.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit Haftbrieffreigaben
Freigabe des Haftbriefs
bzw. Mangelbehebung
oder Ersatzvornahme
Im Zuge der Abrechnung von Bau- und Lieferleistungen, die im Auftrag
der Stadt Innsbruck und für diese durchgeführt werden, erfolgt unter
bestimmten Bedingungen für die Dauer der gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Gewährleistung ein Einbehalt finanzieller Sicherstellungen, welche in den überwiegenden Fällen durch Bankgarantien bzw.
Haftbriefe abgelöst werden. Vor Ablauf einer Bankgarantie bzw. vor
Ende des Gewährleistungszeitraums führen Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats Innsbruck eine gemeinsame Beschau
der besicherten Leistungen durch.
Liegt ein Sachmangel vor, der zum Übergabe- bzw. Lieferzeitpunkt
bereits vorhanden war und für welchen der Auftragnehmer somit verschuldensunabhängig haftet, erfolgt durch diesen in der Regel eine
Mangelbehebung. Sollte die Behebung des Mangels durch den Auftragnehmer verweigert, unangemessen verzögert oder nicht möglich
sein (z. B. Insolvenz des Auftragnehmers), dient der Haftungsrücklass
zur finanziellen Bedeckung der Ersatzvornahme.
Werden im Rahmen der Besichtigung keine gewährleistungsrelevanten
Mängel festgestellt, kommt es zur Freigabe des einbehaltenen Haftungsrücklasses durch die Stadt Innsbruck.
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Zl. KA-05499/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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