Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 07-Protokoll_12.07.2018_gsw.pdf
- S.55
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jeder Klub dazubekommt, vom eigenen
Budget zu finanzieren und in den kommenden sechs Jahren der/dem SteuerzahlerIn
nicht nochmals € 700.000,-- als versteckte
Parteienförderung umzuschnallen.
Ich definiere das so und finde es nicht fair,
dass man, wenn man Wahlen verliert, im
Nachhinein die Spielregeln ändert. Das ist
Anlassgesetzgebung vom Allerfeinsten. So
etwas erwarte ich mir nicht von diesem
Gemeinderat. Ich finde es wahnsinnig
schlau, dass man jedem Klub diese/n halbe/n MitarbeiterIn gibt, damit es ohne Probleme und Gegenstimmen - mit Ausnahme
der Opposition, die sich hier ein wenig
echauffiert - über die Bühne geht.
Die Spielregeln waren vorher klar. Man hat
gewusst, wie es geht. Es hat in den letzten
Jahren auch funktioniert. Mir ist nicht bewusst, dass irgendjemand gesagt hätte,
dass er zu wenige MitarbeiterInnen hätte
bzw. mehr benötigen würde. Ich finde es
ziemlich frech und habe es medial kundgetan. Ich mache das auch hier und jede/r
kann gerne nachher mit mir darüber sprechen. Ich finde das unanständig.
Bgm. Willi: Ich möchte dazu zwei Dinge
erwähnen. Es ist jederfrau/jedermann erlaubt, das so zu sehen, wie sie/er das sehen möchte, und es gibt gute Argumente in
die eine wie in die andere Richtung. In
Summe hatten wir eine breite Diskussion
über die Frage, wie qualitätsvoll politische
Entscheidungen sind.
Bei der UCI Straßenrad WM 2018 in Innsbruck-Tirol hat es geheißen, dass politisch
entschieden wurde, diese durchzuführen.
Darüber, ob diese Entscheidung ausreichend gut vorbereitet war, kann man immer
streiten. Ich bin dafür und vertrete den
Standpunkt, dass politische Entscheidungen
gut vorbereitet sein sollten. Dabei ist es für
mich eine Hilfe, wenn jeder Klub gute Zuarbeit hat. Deshalb bekenne ich mich zu diesem Antrag.
Laut Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ist es nicht erlaubt, aus der
Parteienförderung Klubförderung zu machen. Ich finde, ein Klub sollte aus eigener
Kraft möglichst qualitätsvoll entscheiden
können, wie er hier herinnen abstimmt.
Wir haben uns in diesem Falle sogar im
Stadtsenat geeinigt, dass jeder Klub eine
GR-Sitzung 12.07.2018
ganze Arbeitskraft zur Verfügung hat und ab
einer bestimmten Größe des Klubs noch
eine halbe dazu.
Bisher gab es im Klub ein Arbeitsverbot für
GemeinderätInnen. Womit begründet man
dieses Berufsverbot? Warum sollte ein/e
politisch sehr interessierte/r Gemeinderätin
bzw. Gemeinderat ihr/sein "Brot" (Halbtagsstelle) nicht auch im eigenen Klub verdienen
dürfen. Wenn es sachliche Gründe gibt,
dass sie/er z. B. befangen ist, wäre es zu
begründen. Dann könnte man sagen, dass
es nicht sein darf.
Wie das in die alte Geschäftsordnung des
Gemeinderates (GOGR) hineinkam, weiß
ich nicht. Ich finde keinen sachlichen Grund,
warum ein/e Gemeinderätin bzw. Gemeinderat nicht in ihrem/seinem Klub angestellt
sein sollte. Unter Umständen ist es sogar
eine Hilfe, weil sie/er sich ganz den politischen Fragen widmen kann. Das ist meine
Meinung dazu. Man kann anderer Meinung
sein. Ich hätte für dieses Berufsverbot, dass
ein/e Gemeinderätin bzw. Gemeinderat
nicht auch im Klub arbeiten darf, gerne einen sachlichen Grund. Wenn es dazu einen
wirklich schlagenden Grund gibt, den ich
jedenfalls nicht kenne, möge man ihn mir
nennen. Deshalb haben wir uns so entschieden und ich bitte um Zustimmung.
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS und ALI,
3 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates (Seite 375)
vom 27.06.2018 wird angenommen.
16.
MagIbk/22155/RA-VL-GU/1
MagIbk/22148/RA-VL-GU/1
Zu Zl. GfGR/113/2017
Änderung der Richtlinien für die
Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeinde
Innsbruck (Subventionsordnung)
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 11.07.2018:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf der Richtlinien für die Gewährung von Fördermitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung),
Stand 22.06.2018, mit den rot dargestellten
Änderungen und Streichungen.