Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 08-2022-07-14-GR-Protokoll.pdf
- S.112
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53.18 MagIbk/41563/GfGR-AT/126/2022
Gehweg Uferstraße, Bodenmarkierungen und bauliche Maßnahmen
zur Verhinderung des Radverkehrs (GR Mayer)
GR Mayer: Der Gehweg in der Uferstraße
ist viel zu schmal, um ihn mit RadfahrerInnen zu teilen. Dennoch findet man dort immer wieder Radfahrende, weil die Bodenmarkierungen bis dato nicht vorhanden waren und die Sache etwas irreführend ist.
Radfahrende biegen bei der Gärtnerei Jägerbauer ab, jedoch benützen einige immer
wieder den Uferweg. Mit Freude habe ich
festgestellt, dass mittlerweile Bodenmarkierungen angebracht worden sind, allerdings
noch keine baulichen Maßnahmen an der
angesprochenen Problemstelle beim Eingang Uferstraße.
Daher ersuche ich um
Zuweisung des beiliegenden Antrages an
den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
GR Mag. Falch: Lieber GR Mayer, ich
kenne die Probleme am Uferweg sehr gut,
da ich ihn mit dem Fahrrad öfters nutze. Der
Uferweg hat eine wunderschöne Einfahrt,
aber auf einmal befindet man sich in einer
Sackgasse. Entweder dreht man um oder
nützt die Ausfahrt bei der Gärtnerei Jägerbauer und fährt auf einem Privatweg weiter.
Die dritte Möglichkeit wäre, auf dem Gehweg weiterzufahren. Ich bin auch der Meinung, dass der Gehweg viel zu schmal ist,
um sowohl von FußgängerInnen als auch
RadfahrInnen benützt werden zu können.
Eine Bodenmarkierung allein reicht meiner
Meinung nach nicht aus, sondern man muss
irgendwelche baulichen Maßnahmen ergreifen. Ich unterstütze diesen Antrag voll und
ganz.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Mayer und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am
22.06.2022 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
53.19 MagIbk/41563/GfGR-AT/127/2022
Offenlegung von Umwidmungen
im Zuge des Gesamtflächenwidmungsplans (GR Kunst)
GR Kunst: Wir hatten in einer der Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte ein wenig Auslegungsdifferenzen zwischen einigen Mitgliedern und der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration. Erfolgt
eine Widmungsänderung, wenn der elektronische Gesamtflächenwidmungsplan (GesFWP) aufgelegt wird?
Um die Sache nicht ausreißen zu lassen,
hatte ich in Zusammenarbeit mit dem Ausschussvorsitzenden GR Mag. Krackl die
Idee geboren, ob wir nicht in einem Workshop einen oder mehrere Tage die eingegangenen Stellungnahmen bei der Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration, besprechen können. Das wäre
eine sinnvolle Vorgangsweise. Sollten dann
tatsächlich Änderungen im Ges-FWP erfolgen, können wir über die einzelnen Anliegen beraten.
Daher stelle ich folgenden Abänderungsantrag, der allen Fraktionen übermittelt wurde:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, wird beauftragt,
dem Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte im Oktober, spätestens jedoch nachdem die Stellungnahmen
zum Gesamtflächenwidmungsplan eingetroffen und bearbeitet wurden, die Stellungnahmen im Zuge eines ein- oder mehrtägigen Workshops vorzulegen und einer Beratung zuzuführen.
Auch werden die den politischen Fraktionen
nähergebrachten Problemstellungen derjenigen, die eventuell von Flächenwidmungsänderungen betroffen sind, im Zuge dieses
Workshops besprochen und erläutert.
Kunst, Dengg, Klaus, Lassenberger, Grégoire und Denz, alle eigenhändig
Ich beantrage
die Annahme meines Abänderungsantrages.
GR Mag. Krackl: Ich darf berichten, dass
wir bereits Gespräche geführt haben, wie
GR Kunst berichtet hat. Gestern habe ich
GR-Sitzung 14.07.2022