Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2004
/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf
- S.55
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- 1002 -
Hausnummer zu finden. Ich nehme an, dass seinerzeit das Hausnummernschild von der Stadt Innsbruck so angebracht wurde. Gibt es in diesem Fall
nicht die Möglichkeit eine Abänderung zu beantragen, dass man dieses
Hausnummernschild straßenseitig anbringen kann, damit es suchende Personen finden?
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich würde meinen, es entspricht dem Sinn dieser Verordnung, dass ein Hausnummernschild so angebracht wird, damit es von der Straßenseite her ersichtlich ist. Alles andere würde mir als unsinnig erscheinen, aber auch dieses wird der Magistratsdirektor prüfen.
Die Erhöhung des Kostenbeitrages ist aufgrund der Verordnung in jedem Fall notwendig, da in dieser eine Kostendeckung verlangt
wird. Das ist unabhängig von dieser Abstimmung zu beschließen. Die Gesamtkosten setzen sich aus zwei Bereichen zusammen, und zwar aus den
Herstellungs- und Montagekosten. Der Magistratsdirektor prüft, ob die
Montagekosten durch die Selbstanbringung der Hausnummernschilder gestrichen werden können. Sollte es eine entsprechende Möglichkeit geben,
würde ich meinen, dass der Gemeinderat gut beraten wäre, eine Änderung
der Verordnung in diesem Sinne zu beschließen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: In der Zwischenzeit darf ich
berichten, dass der Magistratsdirektor das ausgeforscht hat, was hinsichtlich der Herstellung und Anbringung von Hausnummernschildern zu erheben war. Das Ganze ist leider nicht so einfach wie ich es mir gedacht habe.
Es beruht dies auf einem Landesgesetzblatt über Gebäudenummerierung
und Verkehrsflächenbezeichnung.
In diesem Landesgesetzblatt steht:
"... hat die Gemeinde die in ihrem Gebiet gelegenen Gebäude mit Nummern zu bezeichnen und an sämtlichen nummerierten Gebäuden ein entsprechendes Nummerschild anzubringen."
Das heißt, dass die Gemeinde direkt beauftragt ist. Wenn man das ändern
will, wird nichts anderes übrig bleiben, als an den Landesgesetzgeber heranzutreten und eine entsprechende Änderung vorzuschlagen.
GR-Sitzung 21.10.2004