Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf

- S.56

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- 1003 -

Ich schlage vor, dass wir diese Änderung in der nächsten Sitzung des Stadtsenates entsprechend beraten und einen entsprechenden Antrag an den Landesgesetzgeber vorbereiten.
GR Ing. Krulis: Ich glaube, dass schon die Gemeinde die Aufgabe hat, dass die Häuser letzten Endes ordentlich nummeriert werden. Aber die Art, wie es durchgeführt wird, ist sehr wohl Gemeindekompetenz.
Wenn ein Privater das Nummernschild montiert, so soll man diesem, wenn
er das Nummernschild abholt, sagen, wie er es zu montieren hat. Es ist
sichtbar, meistens über der Eingangstür, anzubringen. Das kann wohl jeder
selbst machen.
Es ist nicht einzusehen, dass man heute die Hauseigentümer
und letzten Endes die Mieter bzw. Bewohner verpflichtet, diesen hohen
Anteil in der Höhe von € 66,-- zu zahlen. Das ist nicht Sinn und Zweck. Ich
glaube, dass wir als Gemeinde auf alle Fälle schauen sollten, jemandem,
der nicht die Möglichkeit einer Selbstmontage hat, das als Service anzubieten, welches dann den Preis kostet. Wenn ein Privater die Hausnummerntafel selbst anbringen möchte, muss ihm bei der Abholung des Nummernschildes bei der Gemeinde gesagt werden, dass diese Möglichkeit besteht.
Das Nummernschild muss er bei der Gemeinde abholen, da es von der Gestaltung und von der Art her einheitlich ist. Eine verpflichtende Montage
durch die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) wäre unsozial.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Inhaltlich bin ich derselben
Meinung wie GR Ing. Krulis. Allerdings heißt es im Landesgesetzblatt "…
hat die Gemeinde anzubringen". Das ist eine Formulierung, die darauf hinweist - bitte, mich durch Juristen entsprechend unterstützen zu lassen -,
dass das eine Verpflichtung der Gemeinde ist. Daher ist, wenn wir eine
Änderung vornehmen wollen, vorher eine Änderung des Landesgesetzblattes notwendig.
Ich bin der Meinung dass wir diese Änderung des Landesgesetzblattes beantragen sollen, um eine entsprechend bürgerfreundliche Abwicklung zu ermöglichen. Ich würde das im Wege des Stadtsenates versuchen wollen.
StR Dr. Patek: Wenn wir die Anbringung durch Dritte besorgen lassen dürfen - und das tun wir ja mit diesem Beschluss -, dann wird

GR-Sitzung 21.10.2004