Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2004

/ Ausgabe: 08-Oktober.pdf

- S.57

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- 1004 -

der Dritte wohl auch der private Hauseigentümer sein können. Ich sehe hier
keinen rechtlichen Bedarf.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Wieso durch Dritte? Ich lese nichts von Dritten.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wir beauftragen die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH {IISG}.)
GR Mag. Mayr: Ich möchte GR Ing. Krulis Recht geben. Wir
haben das Hausnummernschild für unser Wochenendhaus in der Gemeinde
Kolsass abgeholt und selbst angebracht.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Das heißt aber nicht, dass es
rechtmäßig ist, oder? Ich würde eine entsprechende Stellungnahme einholen und in diesem Sinne vorgehen wollen.
B:
Der Antrag des Stadtsenates vom 22.9.2004 (Seite 1000) wird angenommen.
Hinsichtlich der Anbringung von Hausnummernschildern durch Private
regt Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski an, diese Änderung in der nächsten
Sitzung des Stadtsenates zu beraten und einen entsprechenden Antrag an
den Landesgesetzgeber vorzubereiten.

11.

I 1042/2002
Entwurf einer Verordnung betreffend das Frauenförderungsprogramm für den Stadtmagistrat Innsbruck
(Frauenförderungsprogramm)
------------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
20.10.2004:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung betreffend das Frauenförderungsprogramm für den Stadtmagistrat Innsbruck (Frauenförderungsprogramm) wird beantragt.
Das Frauenförderungsprogramm begleitet uns in der Theorie seit vielen
Monaten, Jahren bzw. seit vielen Sitzungen, in denen um jede WortregeGR-Sitzung 21.10.2004