Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2008

/ Ausgabe: 08-September.pdf

- S.28

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- 675 -

uns viel größer als in den anderen
Städten.

uns das Campieren in den Parkanlagen
gefordert, sondern wir …

Wir haben ein Platzproblem und haben
nicht mehr den Raum, um unendlich viele
Park- und Spielflächen zu schaffen. Wir
haben Grünraum und diesen sollte man
für die Familien besser nutzbar machen.
Ich möchte nicht, dass ich auf der
Parkbank sitzen oder am Weg stehen
bleiben muss und nur die acht- bzw.
neunjährigen Kinder in der Grünfläche
spielen dürfen, sondern ich möchte auch
mit den Kindern Federball usw. spielen.
Das ist eigentlich realitätsfremd und
grotesk.

(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Das
haben Sie in der Sitzung des Stadtsenates
gefordert.)

Es wird aufgezeigt, dass man dafür in der
Mag.-Abt. III, Grünanlagen, zusätzliches
Personal braucht, da mehr Unrat aufgeräumt werden muss. Wir werden auch zur
Exekution all dieser restriktiven Verordnungen die Mag.-Abt. II, Allgemeine
Sicherheit, Veranstaltungen und Gewerbe,
vermute ich um einiges an Personal
aufstocken müssen, damit wir die neue
Parkordnung vollziehen können. Mir wäre
es lieber, wenn die Mag.-Abt. III, Grünanlagen, um Personal aufgestockt werden
würde. Die Grünanlagen sind doch nicht
dazu da, um auf den Wegen durchzugehen und sich der Vegetation zu erfreuen,
sondern man sollte diese auch nutzen
können.
Deshalb habe ich einen Abänderungsantrag vorbereitet, der sich auf diese
Bestimmung und deren Änderung bezieht.
Der Gemeinderat möge beschließen:
§ 2 Abs. 1 Benützung der Parkanlagen:
Der Eintritt in die Parkanlagen ist mit den
nachstehenden Ausnahmen nur FußgängerInnen gestattet. Das Betreten der
Rasenflächen ist zulässig, ausgenommen
jene Flächen, die zum Zwecke der Pflege
gesperrt sind.
§ 4 Abs. 1
Das Spielen auf den Spielplätzen und frei
zugänglichen Rasenflächen ist gestattet.
Die Spielgeräte sind bestimmungsgemäß
zu benützen.
Mag.a Schwarzl e. h.
Zu den Jugendlichen wird GRin Teyml
noch etwas sagen. Es hat niemand von
GR-Sitzung 30.9.2008

… haben gesagt, dass das Campieren in
den Parkanlagen ohnehin durch das
Tiroler Campinggesetz untersagt ist. Es ist
nicht zulässig, dass touristisches Campieren in den Parkanlagen erlaubt ist.
(Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
Touristisches Campieren ist ein Unterschied.)
Es gibt einen Einzelfall, wo einmal jemand
ein Zelt aufgeschlagen hat, das teilweise
bewohnt und unbewohnt noch da ist und
aufgrund dieses Einzelfalls regelt man das
noch mit dem Zusatz des Nächtigungsverbotes. Tatsache ist - hier schließt sich
wieder der Kreis zum Alkoholverbot -,
dass es in unserer Stadt auch Menschen
gibt, die vielleicht einmal auf einer
Parkbank nächtigen müssen.
Im Stadtsenat hat es geheißen, wenn
einmal ein Jugendlicher auf einer Parkbank schläft ist das kein nächtigen,
sondern nächtigen ist, wenn man mit
einem Schlafsack in der Wiese bewusst
nächtigt. Hier denke ich mir, dass diese
Verordnung im Wortlaut sehr restriktiv ist.
Gleichzeitig sagt man, dass diese
Verordnung nur dazu da ist, um die
Auswüchse in den Griff zu bekommen.
Deshalb denke ich mir, was soll eine
ortspolizeiliche Verordnung, wo dann die
Damen und Herren der Mag.-Abt. II,
Allgemeine Sicherheit, Veranstaltungen
und Gewerbe, mit fünfhundert Seiten
durch die Gegend marschieren müssen,
wie das politisch auszulegen ist …
(Unruhe im Saal) … oder man hat dann für
dieses Ordnungspersonal einen recht
großen Ermessensspielraum im Vollzug
dieser Verordnung. Das möchte ich bei
einer ortspolizeilichen Verordnung oder
Parkordnung, die von der Form her
ähnlich ist, nicht haben. (Beifall von Seiten
der Innsbrucker Grünen)
GR Haller: Alkoholverbote haben überhaupt nichts mit Aktionismus in ihren
Aussendungen zu tun, in welchen Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer Folgendes
vorgeworfen wird: