Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 09-Oktober.pdf
- S.77
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blindlings muss ich niemandem etwas glauben, nicht einmal einem Experten wie Dipl.-Ing. Maizner.
Ich bleibe bei meiner anfangs getroffenen Feststellung und bin
bereit, diesem Vertrag zuzustimmen. Ich weise aber darauf hin, dass noch
kein Gremium ein zur Umsetzung reifes, kosten- und verkehrspolitisch begründetes Projekt dieses Kreisverkehrs gesehen hat, was auch immer jemand gesagt oder gedacht hat und am Rand irgendwelcher Akten vermerkt
worden ist. Der heutige Beschluss hat nichts mir dem Kreisverkehr zu tun.
Wenn ich dem Vertrag zustimme, beschließe ich dadurch keinen Kreisverkehr. Ob ein solcher eine gute Lösung ist oder nicht, muss noch diskutiert
werden.
Der nächste Punkt ist mir sehr wichtig, vielleicht habe ich
durch meine erste Wortmeldung zur Flächenwidmung eine falsche Spur
gelegt: Es gibt natürlich einen rechtskräftigen Flächenwidmungsplan für
dieses Gebiet aus dem Jahr 1987, der auf einer gültigen, wenn auch nicht
der neuesten Version des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2001, LGBl.
Nr. 93/2001, fundiert.
Diese Widmung lautet auf "allgemeines Mischgebiet", und fast alles, was
der Investor mit dem Gebäude vorhaben könnte, wie Wohnungen, Büros
oder ein Studentenheim, …
(StR Dr. Pokorny-Reitter: Die Nutzung als Hotel ist nicht möglich.)
… ist dort auf der Grundlage eines gültigen Flächenwidmungsplanes
machbar.
Die Diskussion über den Flächenwidmungsplan entstand nur
unter dem folgenden Aspekt: Aufgrund der schlechten Marktlage für Büroräumlichkeiten überlegt der Investor, statt der Büros Wohnungen zu errichten. Nur dafür muss der Flächenwidmungsplan geändert werden, nämlich
auf "Sonderfläche für Beherbergungsbetriebe".
Ansonsten braucht es keinen neuen Flächenwidmungsplan.
Wir müssen nur den heute vorliegenden Bebauungsplan beschließen, der
mit den Zielsetzungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
sehr wohl vereinbar ist, wie aus dem Akt hervorgeht. Es besteht ein gültiger Flächenwidmungsplan, und auf dieser Grundlage wird nun ein Bebauungsplan vorgeschlagen. Dieser Bebauungsplan hängt nicht im luftleeren
GR-Sitzung 22.10.2003