Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 09-Protokoll-10-10-2019_klein.pdf
- S.81
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Interessen in Nachbarschaftsrechte, wie Abstandsunterschreitungen, eingegriffen
werde. Außerdem sollten gewerblichen Unternehmen keine baulichen Spielräume gewährt werden.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
eingehend beraten.
Dabei wurde festgestellt, dass die eingebrachte Stellungnahme keine neuen Aspekte hervorgebracht hat.
Der Sachverständigenbeirat nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) erstellte
gemäß Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG) ein positives Gutachten
zum gegenständlichen Bebauungsplan und
Ergänzenden Bebauungsplan.
Die geforderten vertraglichen Vereinbarungen sind abgeschlossen.
Ich möchte mich dazu zu Wort melden. Es
geht bei diesem Antrag um ein Hotel in der
Innenstadt. Ich glaube, dass es wichtig für
den Mix in einer Stadt ist, dass es unterschiedliche Nutzungen gibt. Es existiert in
jeder Stadt ein Innenstadt Hotel.
Das besagte Gebäude kann den heutigen
Standards nicht mehr angepasst werden.
Aus diesem Grund hat es sehr intensive Beratungen mit dem Sachverständigenbeirat
nach dem Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) und dem Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB), gegeben.
Das Projekt wurde bewertet und ich denke,
dass man zu einer ausgesprochen guten
Lösung gekommen ist, die uns im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte präsentiert wurde. Das Bild in der
Altstadt wird dabei nicht verändert, was uns
sehr wichtig war. Die dort vorzufindende
Charakteristik soll erhalten bleiben.
In den Innenhof hinein gibt es natürlich eine
Aufklappung, die aber von außen nicht
sichtbar sein wird. Man plant auch, den Anschluss an das Fernwärmenetz zu ermöglichen. Dazu kann vielleicht StRin
Mag.a Schwarzl als Zuständige für das Ressort Umwelt Näheres berichten. Der Anschluss an das Fernwärmenetz ist in dieser
Lage äußerst schwierig. Momentan sieht es
GR-Sitzung 10.10.2019
so aus, als könnte man das Vorhaben nicht
durchführen. Insgesamt ist es dennoch ein
guter Beschluss.
Vorhin haben wir den Flächenwidmungsplan behandelt. In Bezug auf diesen
Bebauungsplan denke ich, dass es wichtig
ist, schnell zu handeln, um dieses Projekt
nun umsetzen zu können.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
26.09.2019:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. IN-B43, Innenstadt, Bereich zwischen Herzog-Friedrich-Straße,
Stiftsgasse und Riesengasse, gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
49.
MagIbk/29375/SP-VO-BSP/1
Erlassung einer Bausperre im Bereich Innenstadt, Innrain 21 und
23, Bürgerstraße 1 und 3 sowie
Colingasse 12, gemäß
§ 74 Abs. 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Erlassung einer Bausperre im Bereich
Innenstadt, Innrain 21 und 23, Bürgerstraße 1, 3 und 5 sowie Colingasse 12, gemäß
§ 74 Abs. 2 TROG 2016, zu beschließen.
Ich möchte noch ergänzend hinzufügen,
dass es sich hier um ein Gebäude handelt,
welches demnächst abgerissen werden
sollte. Das neue Bauwerk müsste so gestaltet werden, dass es sich wieder gut in die
entstehende Lücke einfügt.
GR Kurz: Die FPÖ ist für die Erlassung dieser Bausperre, aber wir sprechen uns gegen den Abriss des Hauses Innrain 21 aus.
Wir haben dennoch mit Wohlwollen feststellen können, dass es uns allen im Ausschuss