Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 09-Protokoll_11.10.2018-gsw.pdf
- S.82
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Die Demokratie gebietet dies geradezu. Die
Möglichkeit der Nominierung von ErsatzgemeinderätInnen als ZuhörerInnen in Ausschüssen des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, ergänzt durch eine
entsprechende Vertretungsmöglichkeit, sollte auch aus diesem Grunde klar gesetzlich
geregelt sein:
"Die nicht in den Ausschüssen vertretenen
Gemeinderatsparteien haben das Recht,
aus ihrer Mitte je ein Mitglied oder Ersatzmitglied des Gemeinderates namhaft zu
machen, das berechtigt ist, an den Sitzungen der Ausschüsse als ZuhörerIn teilzunehmen. Im Falle ihrer/seiner Verhinderung
kann sich die/der ZuhörerIn durch jedes andere Mitglied oder Ersatzmitglied des Gemeinderates vertreten lassen. Ein Frageoder Rederecht kommt diesen Personen
nur zu, wenn dies der jeweilige Ausschuss
beschließt."
Mit dieser Regelung können die GemeinderatsmandatarInnen ein Mitglied oder Ersatzmitglied namhaft machen, das für sie
als ZuhörerIn an Ausschusssitzungen teilnehmen kann. Und auch für den Verhinderungsfall der/des nominierten Zuhörerin/
Zuhörers ist Vorkehrung getroffen. Somit
kann ein anderes Mitglied oder Ersatzmitglied des Gemeinderates als ZuhörerIn der
Sitzung beiwohnen.
Aus diesem Grunde und um in Zukunft Interpretationsprobleme hintanzuhalten, sollte
das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) antragsentsprechend geändert
werden!
Die Dringlichkeit dieses Antrages ergibt sich
daraus, dass die geltende Regelung zur Zulassung von ErsatzgemeinderätInnen als
ZuhörerInnen in Gemeinderatsausschüssen
der Stadt Innsbruck zu "Interpretationsproblemen" bei den Regierungsfraktionen geführt hat. Die Leidtragenden dieser "Interpretationsprobleme" sind die GemeinderätInnen und ErsatzgemeinderätInnen der
Kleinfraktionen.
Mit der alsbaldigen antragsgemäßen Änderung des Landesgesetzes und der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) werden diese "Interpretationsprobleme" rasch und unkompliziert beseitigt und
die verfassungsrechtlich einwandfreie Re-
GR-Sitzung 11.10.2018
gelung wird das demokratische Miteinander
gewährleisten.
51.3
GfGR/105/2018
Planungskonferenz des Planungsverbands Innsbruck Umgebung, Zukunftsstrategie für überregionale Raumplanung
(GRin Mag.a Seidl)
GRin Mag.a Seidl: Ich stelle folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge den Bürgermeister
beauftragen, zeitnah eine Planungskonferenz des Planungsverbands Innsbruck Umgebung einzuberufen, mit dem Ziel, eine
gemeinsame Zukunftsstrategie zur Erfüllung
der Ziele einer überregionalen Raumplanung im Sinne des § 24 TROG 2016 insbesondere Absatz 1a. zu entwickeln.
Mag.a Seidl, eigenhändig
Der Planungsverband Innsbruck Umgebung
wurde 2007 auf Grundlage des Landesgesetzblatts für Tirol Nr. 87/2005 gegründet.
Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem
die Erarbeitung von überregionalen Raumordnungsprogrammen, welche den grundsätzlichen Zielen des TROG 2016 entsprechen. Bis heute kam der Planungsverband
dieser Aufgabe nicht nach. Zudem wäre es
Aufgabe des Planungsverbandes Innsbruck
Umgebung, der ÖROK-Empfehlung Nr. 55
"Stadtregionspolitik" nachzukommen. Dies
ist bis dato ebenfalls nicht passiert.
Die Stadtregion Innsbruck wächst und der
Druck auf den Wohnungsmarkt - insbesondere in Innsbruck Stadt - steigt. Raumordnerische Belange und Ziele können jedoch
nicht isoliert betrachtet werden und enden
nicht an den geografischen Stadtgrenzen.
Um nachhaltig und langfristig zu einer Steuerung der Siedlungs- und Raumentwicklung
zu kommen, bedarf es großer Anstrengungen aller Stadtregionsgemeinden. Nur eine
überregionale, kooperative Planung des
Flächenverbrauchs und der Flächenwidmung wird eine vernünftige Raumentwicklung in Zukunft ermöglichen.
Sowohl die Planung von Gewerbe- und
Wohnraum als auch die damit einhergehenden Herausforderungen der Mobilität müssen im Planungsverband gemeinsam geplant und vereinbart werden. In diesem Sin-