Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 09-Protokoll__13.07.2017.pdf

- S.86

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Multiplex nun für Filme, die eigentlich ein
Prädikat erhalten würden, Vergnügungssteuer zahlen muss.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Genau das
wollen wir aber eben nicht.
GR Onay: Das mag ja sein, aber durch die
neue Regelung ist es nun mal so. Im Vergnügungssteuergesetz ist die Prädikatisierung weggefallen, daher zahlt man für alle
Filme. Bitte nachlesen! Wenn man den gleichen Film im Cinematograph zeigt, fällt keine Steuer an. Das ist eine neue Ungleichheit! Ich denke dabei auch an Festivals wie
das Tiroler Kurzfilmfestival oder an die
"Lange Nacht des Frauenfilms". Da werden
Filme vorgeführt, die von der Qualität her
eine Befreiung von der Vergnügungssteuer
gehabt hätten, aber weil das jetzt weggefallen ist und sie im Metropol Multiplex gezeigt
werden, muss man nun die Abgabe entrichten.
Das Metropol Multiplex hat bisher immer
wieder Filme in Originalsprache präsentiert
und auch Kultur- und Musikfilme gezeigt.
Wenn diese Qualitätskriterien mit dem neuen Vergnügungssteuergesetz per
01.01.2018 wegfallen, dann wird sich der
Familienbetrieb überlegen, ob man sich das
weiterhin leisten kann.
Wir sprechen von kommerziellen Kinos.
Diese sind aber auch Kulturbetriebe. Wir
sprechen vom Wegfall eines Betrages von
ca. € 1 Mio. Zählt man die Veranstaltungen,
die Pauschalsteuer weg, dann bleiben keine
€ 800.000,-- übrig. Wir haben das durchgerechnet. Diese Summe kann auf indirektem
Weg wieder eingespielt werden. Wir sehen
das als Kulturförderung im privaten Bereich.
Hier wird Kulturarbeit geleistet. Daher plädiere ich dafür - wenn die Anträge offenbar
schon auf das Jahr 2007 zurückgehen -,
hier endlich Nägel mit Köpfen zu machen
und auf die Kartensteuer zu verzichten. Sie
macht keinen Sinn.
Ich weiß nicht, ob Ihr wirklich noch Zeit zum
Nachdenken braucht? Wir haben nachgedacht und das Ganze auch zahlenmäßig
ausgerechnet. Wir stimmen dem Antrag jedenfalls zu.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Da ich die
Zahlen offenlegen möchte, beantrage ich,

GR-Sitzung 13.07.2017

die Konditionen zu diesem Tagesordnungspunkt in einer nicht öffentlichen Sitzung zu
behandeln.
Beschluss (einstimmig):
Der Verweisung des gegenständlichen
Punktes in die nicht öffentliche Sitzung wird
zugestimmt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um
23:15 Uhr die Sitzung, um die Beratungen
in einer nicht öffentlichen Sitzung fortzusetzen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer führt nach Beendigung der nicht öffentlichen Sitzung und
nach Feststellung der Beschlussfähigkeit
die Beratungen um 23:50 Uhr wieder fort.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nach der Beratung in den Klubs darf ich den Antragsteller GR Mag. Jahn fragen, was entschieden
wurde.
GR Mag. Jahn: Wir bleiben dabei. Ich bitte
um Annahme des Antrags.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich darf für
meine Fraktion Stimmenthaltung anmelden.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Auch ich
möchte meine Stimmenthaltung anmelden.
GR Mag. Kogler: Das Gleiche gilt für mich.
Auch ich werde mich der Stimme enthalten.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Am besten
machen wir eine namentliche Abstimmung.
Beschluss (bei 16 Stimmenthaltungen laut
beiliegender Liste der namentlichen Abstimmung, einstimmig):
Der von GR Mag. Jahn und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 22.06.2017 eingebrachte Antrag wird
dem Inhalt nach angenommen.