Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 11-September.pdf
- S.46
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 626 -
Beschluss (einstimmig:
Der von GR Buchacher und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates am 16.6.2011 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
23.9
I-OEF 101/2011
Sonderpädagogische Beratungsstelle, Einrichtung beim
Bezirksschulrat Innsbruck-Stadt
(GRin Weiler)
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Dieser Antrag geht auf den vom Gemeinderat mit
hoher Stimmenmehrheit beschlossenen
Antrag, einen Fahrplan zur inklusiven
Schule zu beschließen, zurück.
Es war im Herbst 2010 nach der Enquete
und ich glaube, dass es nur zwei Gegenstimmen gab.
Der Punkt, dass die Stadtgemeinde Innsbruck beantragt, beim Landesschulrat für
Tirol eine eigene "Sonderpädagogische
Beratungsstelle" einzurichten, war damals
im gesamten Gemeinderatsantrag bereits
enthalten und ist Teil dieses Antrages und
des damals beschlossenen Paketes.
Ich darf kurz erklären, warum es so wichtig
ist, dass es eine eigene "Sonderpädagogische Beratungsstelle" gibt und nicht das
"Sonderpädagogische Zentrum" (SPZ),
das bei den Sonderschulen angeschlossen ist. Man kann sich vorstellen, dass
das "Sonderpädagogische Zentrum" (SPZ)
die Aufgabe hat, die Ressourcen (Lehrerressourcen, pädagogische Ressourcen
und sonstige Ressourcen), welche für die
Betreuung von Kindern mit Behinderung
vorhanden sind, zu verteilen.
Wenn man dieses Ressourcenpaket bei
einer Schule hat und die Eltern von Kindern mit Behinderung beraten werden,
liegt es natürlich nahe - ohne, dass man
etwas Schlimmes meint oder sehr nachteilig denkt -, dass man, wenn man einer solchen Einrichtung vorsteht (Sonderschule
mit "Sonderpädagogischem Zentrum"
{SPZ}), in der weiteren Folge sagt, man
muss auch für den Erhalt der Schule bzw.
Einrichtung sorgen. Ich sage den Eltern,
dass sie bei mir diese und jene Angebote,
Möglichkeiten, Ressourcen und LehrerInGR-Sitzung 22.9.2011
nen haben und sie alle dorthin kommen
sollten.
In der Marktgemeinde Reutte wurde vor
vielen Jahren das Experiment erfolgreich
gestartet, die Beratung für Eltern mit Kindern mit Behinderung aus der Sonderschule auszugliedern und in ein eigenes
Beratungszentrum beim Bezirksschulrat zu
geben.
In der Folge hat es in einem mehrjährigen
Prozess (es dauert zirka zehn Jahre, bis
man zu einer inklusiven Schule kommt)
dazu geführt, dass tatsächlich immer weniger Kinder in der Sonderschule waren
und es zu immer mehr Inklusion kam.
Ein wesentlicher Schritt für diese Inklusion,
die wir alle beschlossen haben, ist, diese
Beratung aus der Sonderschule, die sich
mit dem "Sonderpädagogischen Zentrum"
(SPZ) koppelt, herauszuschälen.
Ich bitte, den Abs. 2 des Antrages wie folgt
zu ändern:
Gemäß § 27a SchOG spricht sich die
Stadtgemeinde Innsbruck als Schulerhalter beim Landesschulrat für Tirol dafür
aus, dass die Aufgaben der Sonderpädagogischen Beratungsstelle beim Bezirksschulrat angesiedelt werden. Die erforderlichen Umsetzungsschritte mögen mit dem
Bezirksschulrat der Stadtgemeinde Innsbruck vorgenommen werden,
Aufgrund des Gesetzes muss dies der
Landesschulrat für Tirol veranlassen, jedoch der Schulerhalter seine Wohlmeinung dazu äußern.
Ich bitte daher,
diesen Änderungsantrag anzunehmen und
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GRin Mag.a Schwarzl: Ich möchte kurz in
Erinnerung rufen, dass wir vor über einem
Jahr den Fahrplan Richtung inklusiver
Schule beschlossen haben und beim
Neubau des Sonderpädagogischen Zentrums (SPZ) räumlich und inhaltlich bereits
auf dem Weg Richtung Inklusion Rücksicht
nehmen werden.
Eigentlich haben wir das bereits mit der
Zuweisung meines Antrages an den
Stadtsenat ein wenig beschlossen. Weiters haben wir beschlossen, dass das