Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.34

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bruck-tirol sports gmbh (ITS), wo sozusagen
die Überschüsse der YOG geparkt sind.
Das ist aber kein Privatgeld, sondern das ist
öffentliches Geld, das bis zum 15.10.2017
ausgegeben wird.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Sowohl als
auch!)
GR Grünbacher, ich möchte Deine Interpretation der Volksabstimmung schon näher
beleuchtet haben. Du sagst, es ist keine
Volksabstimmung über die Bewerbung,
sondern nur über das Legen eines Angebots. Kann man dann davon ausgehen,
dass es über die Bewerbung auch eine
Volksbefragung geben soll?
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Das ist nicht
ausgeschlossen.)
Oder dass bis zu einer Bewerbung, die
dann nochmals offiziell beschlossen wird,
keine Mittel aus den geplanten € 15 Mio.
Bewerbungskosten fließen werden? Ich bin
jetzt einfach ein wenig verwirrt. (Unruhe im
Saal)
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich kann Sie
aufklären, Sie vermischen hier zwei Dinge.)
Nein, nicht ich, GR Grünbacher! Können wir
davon ausgehen, dass die Volksbefragung
eine Befragung über eine Bewerbung für
Olympische Winterspiele 2026 ist, ja oder
nein? Das würde ich jetzt gerne offiziell hören.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Gerne. Ich
darf nochmals diesen gesamten Prozess,
wann die entsprechenden Gremien womit
befasst werden, wiederholen - ich habe ihn
ja vorher schon erklärt.
Die Entscheidung über eine Bewerbung
wird im ersten Quartal 2019, spätestens
aber im Juli 2019 fallen. Bis dahin, das gesamte restliche Jahr 2017 und das
Jahr 2018, wird man mit den entsprechenden vertraglichen Konkretisierung befasst
sein.
Es liegt dann am nächsten Landtag, an der
nächsten Landesregierung, beim nächsten
Gemeinderat und bei der nächsten Stadtregierung, auch allenfalls an der Bundesregierung, ob man diese Verträge dann nur dem
Tiroler Landtag und dem Gemeinderat der
Stadt Innsbruck zur Kenntnis bringt oder ob
es nochmals eine entsprechende Befragung
geben soll. Das werden aber nicht wir jetzt
GR-Sitzung 05.10.2017

festlegen. Das werden die nächsten Gremien tun und entsprechend entscheiden.
Ich halte es nicht für ausgeschlossen. Ob es
das richtige Mittel ist, das ist eine andere
Frage. Sicher ist, dass das diesen Gemeinderat nicht mehr befassen wird. Das wird
der nächste machen, der sich dann intensiv
mit den gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen, Freigaben usw. befassen muss.
Auf das Bewerbungsbudget repliziert, kann
ich Ihnen sagen, dass es gerade für den
Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB) wünschenswert wäre, sich
am Bewerbungsbudget mit Teilen der Tourismuseinrichtungen zu beteiligen. Der TVB
ist ja bei den Veranstaltungen der Stadt
Innsbruck dabei, beim Land Tirol ist es die
Tirol Werbung.
Warum? Als Beispiel bringe ich die Kampagne von Tirol Werbung und TVB, wenn
es darum geht, dass über Ostern hinaus eine gute Schneelage herrscht. Da werden
hunderttausende Euro in die Märkte investiert, um nochmals für eine kurze Zeit entsprechend präsent zu sein. Es handelt sich
dabei um Printwerbung, Fernsehwerbung
und die entsprechenden Social MediaKanäle.
Das heißt, die Tirol Werbung und die Tourismusverbände insgesamt investieren ja
ein Vielfaches dieser Bewerbungskosten,
die maximal € 15 Mio., aber noch besser
€ 10 Mio. betragen. Es wäre auch einstellig
machbar - nachdem was jetzt vorgegeben
ist, so wie es reduziert wurde. Das halte ich
nicht für ausgeschlossen.
Die Tourismusverbände sind auch daran interessiert, dass der Name Innsbruck und Tirol entsprechend vertreten ist. Das ist eine
Form der Werbung, die dann nicht parallel
gemacht werden muss.
GR Grünbacher: Zu GRin Mag.a Schwarzl
gesagt, weil mir das schon ein Anliegen ist:
Wir haben einen Soll-Ist-Vergleich, wenn wir
mit diesem Angebot in die Verhandlungen
gehen. Sollte das angenommen werden,
heißt das noch nicht automatisch, dass es
zu einer Bewerbung führt. Nach meiner
Meinung ganz und gar nicht, denn sonst
würde die Studie ja keinen Sinn machen.
Wir treten mit diesem Angebot an das IOC
heran. Wenn es angenommen wird, wie wir
das alle erhoffen, dann können wir uns