Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 12-Protokoll-Budget-1.Teil.pdf
- S.13
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verschieden, aber nur Umsetzungen sind
bewertbare Handlungen. Was in den letzten
Jahren gestaltet und umgesetzt wurde, wird
noch politische Generationen positiv partizipieren lassen.
Unterschiedliche Sichtweisen demokratisch,
politisch gestaltender Menschen sind zulässig. Das ist in demokratischen Gesellschaften äußerst wichtig, ist legitim und ist von
gewählten VertreterInnen der Körperschaften und Organe in erster Linie einzufordern.
Dies war in der Vergangenheit so und wird
hoffentlich auch in Zukunft so sein.
Nur nennen wir Dinge auch beim richtigen
Namen, damit kann ich gut umgehen. Als
Demokrat kann ich auch gut mit den Zielsetzungen von demokratisch gewählten Mehrheiten umgehen, denn ich gehe davon aus,
dass sie letztlich im Interesse der Menschen
stehen.
So soll auch unser Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2019 aus meiner Sicht Gestaltung zulassen und einen Weg in die Zukunft
zeichnen.
Oder lassen Sie es mich mit einem Zitat von
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer abschließen: "Wir investieren nicht nur für die Gegenwart, sondern besonders für die Generationen nach uns."
Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen!
Ich referiere nun die Anträge des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom 20.11.2018 und 04.12.2018:
Der Gemeinderat möge
1.
dem Dienstpostenplan 2019 für BeamtInnen und Vertragsbedienstete der
Stadt Innsbruck mit allen Zuweisungen
(einschließlich Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG {IIG}, Innsbrucker Soziale Dienste GmbH {ISD} sowie Tiroler
Landestheater und Innsbrucker Symphonieorchester GesmbH; jedoch ohne
Zuweisungen an Innsbrucker Kommunalbetriebe AG {IKB}),
2.
den Gebühren und sonstigen Abgaben
für das Rechnungsjahr 2019,
3.
der Haushaltssatzung 2019 sowie die
Ausführungsbestimmungen inklusive
der Liste der gebundenen Ausgaben
GR-(Budget-)Sitzung 13.12.2018
für den Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2019,
4.
dem ordentlichen Haushalt 2019 einschließlich der Änderungsliste,
5.
dem außerordentliche Haushalt 2019,
6.
dem gesamten Haushaltsvoranschlag,
ordentlicher und außerordentlicher
Haushalt für das Jahr 2019,
7.
dem Dienstpostenplan für das Jahr
2019 des Gestellungsbetriebes der
Stadt Innsbruck und
8.
dem Untervoranschlag für das
Jahr 2019 des Gestellungsbetriebes
der Stadt Innsbruck
die Zustimmung erteilen.
2.3
Bericht des Finanzdirektors
FD MMag. Tschurtschenthaler: Nicht nur
für Herrn Bürgermeister ist es der erste Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck, an dem ich in meiner Funktion als Finanzdirektor mitwirken durfte.
Als für den Budgetierungsprozess verantwortlicher Abteilungsleiter darf ich Ihnen
nun die Eckpunkte des Voranschlages 2019
näher erläutern und die vorangegangen
Statements der politisch Verantwortlichen
noch um einige konkrete Zahlen ergänzen.
Ausgangslage für die Budgetierung 2019
sind die finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Lichte des aktuellen Finanzausgleichs einerseits und die von der Stadt
Innsbruck für die kommenden Jahre eingegangenen Zahlungsverpflichtungen andererseits. Besonders wichtig erscheint es mir
deshalb, auch einen kurzen Ausblick auf die
Entwicklung des städtischen Haushaltes
über das kommende Jahr hinaus, in meine
Ausführungen einzuflechten.
Einige Parameter sind für eine nachhaltige
Finanzplanung heuer besonders zu berücksichtigen gewesen:
1.
Für die in den letzten Jahren aufgenommen Finanzschulden sind die Annuitäten in den kommenden Jahren im
ordentlichen Haushalt zu berücksichtigen, die Verbindlichkeiten müssen abgebaut werden.