Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.86
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wegnehmen, wollen wir das lieber in der
Stadt Innsbruck haben. Sie werden das so
entscheiden.
Unser Weg ist ein anderer, unser Weg ist
die Stärkung der Innenstadt und die
Stärkung der kurzen Wege.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
GR Schrom; 5 Stimmen):
Der Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 30.3.2006 (Seite 224)
wird angenommen.
38.
III 1880/2006
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. 66/bb1,
Hötting-West, Bereich zwischen
Knappenweg 13, 19, 21 und 23
sowie Grauer-Stein-Weg 8, 10,
12, 14, 16 und 18 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 66/bb,
Zeichn. Nr. 3445), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bau- und ProjektAusschuss empfiehlt dem Gemeinderat
mit Stimmenmehrheit (gegen GR
Ing. Krulis und GR Buchacher),
die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 66/bb1, HöttingWest, Bereich zwischen Knappenweg 13,
19, 21 und 23 sowie Grauer-Stein-Weg 8,
10, 12, 14, 16 und 18 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 66/bb, Zeichn.
Nr. 3445), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
zu beschließen.
GR Ing. Krulis: Ich habe mich in der
Sitzung des Bau- und ProjektAusschusses gegen die Reduktion der
ohnedies schon geringen Dichte in diesem
Gebiet ausgesprochen. Jeder kennt die
Situation in Hötting. Ich spreche von dem
Bereich, wenn man vom Speckweg zum
Sonnenschlössel blickt, denn dort gibt es
eine Senke, die sich dann um die Kurve
Richtung Westen dreht. Unterhalb ist
westlich vom Sonnenschlössel eine freie
Fläche, auf der ein paar Schafe weiden.
Es hat damals schon Intentionen vom
dortigen Bauern gegeben, eine gewisse
Bebauung zu errichten. Dieses Projekt ist
aber dann nicht weiter verfolgt worden.
GR-Sitzung 30.3.2006
Nördlich des Grauen-Stein-Weges sind in
dieser Senke mehrere Wohnanlagen
errichtet worden - der Bau- und ProjektAusschuss hat dort eine Besichtigung
vorgenommen - die auf Grund geschickter
Bauweise im Gelände teilweise terrassenförmig errichtet sind und eine sehr hohe
Wohnqualität bringen. Das ist ganz im
Sinne der Verbauung der Hänge, wie GR
Willi in diesem Interview gesagt hat. Wir
gehen jetzt weiter in Richtung Westen um
die Kurve, wo auch die ursprünglich
kleingliedrige Struktur gegeben ist, wie sie
auch früher in der östlichen Mulde zu
finden war.
Dort ist folgende Situation, dass ein
Bauträger im Rahmen des derzeit noch
gültigen Bebauungsplanes etwas umsetzen möchte. Es ist so, dass sich hier zwei
Grundeigentümer zusammen getan
haben. Tatsache ist, dass der derzeit
gültige Bebauungsplan dort eine gewisse
Bebauungsdichte vorsieht, die durch eine
Bausperre nicht konsumiert werden
konnte. Daher müssen wir jetzt nach
Auslaufen dieser Bausperre einen
Bebauungsplan vorlegen.
Dieser gültige Bebauungsplan sieht eine
Baumassendichte von 1,2 im unteren
Bereich vor. Im nördlichen Bereich ist die
Dichte etwas anders. Der konkrete
Wunsch der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
geht in die Richtung, diese für mich
ohnedies schon niedere Dichte zu
reduzieren. Baumassendichte 1,2
entspricht - für jene die das nicht wissen einer Geschossflächendichte von zirka
0,4. Man kann den Wert immer grob
dritteln.
Unter 0,4 Geschossflächendichte kann
man sich Folgendes vorstellen: Wenn man
ein Grundstück mit 400 m2 hat, dann kann
man 100 m2 Bruttogeschossflächendichte
realisieren, was wahrlich nicht viel ist. Das
sind Dichten, die wir im Bereich der
Hungerburg haben. Dort besteht eine
Geschossflächendichte von 0,35, wenn
man Richtung Gramartboden geht. Neben
dem Tennisplatz auf der Hungerburg,
haben wir Dichten von 0,45, die sehr gut
ausgenützt worden sind. Wir haben sehr
wohl eine Einfamilienhausstruktur.
Es gibt in der Stadt Innsbruck in sehr
vielen Stadtteilen diese Dichten, genau