Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.87
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dort, wo Einfamilienhäuser zugelassen
sind. Ich finde es nicht negativ, wenn sich
zwei Grundstücksbesitzer zusammentun
und sagen, dass sie gemeinsam etwas
bauen möchten. Das ist erstens bodenund platzsparender, was vernünftig ist. Es
kann auch durch den gemeinsamen Bau
gewisse Synergieeffekte geben. Wenn
diese beiden zusammenbauen wollen was ich im konkreten Fall nicht weiß, ob
das getan wird - haben sie einen gewissen
Vorteil. Wahrscheinlich wird der Grund
zusammengelegt, um möglicherweise eine
vernünftige Bebauung vorzusehen.
Unsere Fraktion spricht sich dagegen aus,
dass man ein bestehendes Recht basierend auf einem bestehenden Bebauungsplan reduziert, noch dazu, wo ohnedies
schon eine geringe Dichte besteht. Wenn
man sich den Bereich in der Mulde
ansieht, dann ist dieser in keiner Weise
störend. Wenn dort das Argument der
Freihaltung der Grünschneise wegen der
Durchlüftung herangezogen wird, dann
muss man sagen, dass die Grünschneise
oberhalb vom Grauen-Stein-Weg in dem
Bereich wo schon bebaut ist, vollkommen
unterbrochen wurde. Diese gibt es nicht
mehr.
Ich bin der Meinung, dass man sehr wohl
um die Kurve herum diese geringfügige
Verbauung, wie sie derzeit besteht, ohne
weiteres vertreten kann. Wenn man sich
ansieht, was jetzt mit den neuen Festlegungen vorgesehen ist, dann wird die
Bebaubarkeit der Bauflächen im Sinne der
genannten Ziele gegenüber den heute
rechtskräftigen Bestimmungen eingeschränkt, wobei diese insbesondere durch
die Verlegung der Baufluchtlinie und die
Festsetzung einer Baugrenzlinie sowie
einer reduzierten Baumassendichte von
1,5 bzw. 1,2 auf 1,2 bzw. 0,9 erfolgt.
Darüber hinaus wird durch eine definierte
maximale Bauplatzgröße einer unerwünschten Vereinigung von Bauflächen
entgegen gewirkt. Hier tut man sich beim
Planen wirklich schwer, wenn so viele
Einschränkungen gegeben sind. Es ist nur
eine gewisse Größe zulässig, die noch mit
Linien eingeschränkt und begrenzt ist und
nur eine gewisse Dichte vorsieht.
Nebenan, wenn man um die Kurve blickt,
sieht man eine herrliche Wohnbebauung,
teilweise terrassiert in den Hang hinein
GR-Sitzung 30.3.2006
gebaut und der andere Grundstücksbesitzer fragt sich, warum er das nicht mehr tun
darf, wenn er im Rahmen eines gültigen
Planes, der allerdings durch die Bausperre
derzeit nicht konsumierbar ist, eine
zusätzliche Reduktion erfährt.
Aus grundsätzlichen Überlegungen stimmt
unsere Fraktion gegen die Eigentumseinschränkung und gegen diesen Bebauungsplan.
GR Mag. Fritz: GR Ing. Krulis hat uns mit
Verlaub jetzt auch wieder nur die halbe
Wahrheit erzählt.
(GR Ing. Krulis: Da bin ich ja selbst
entsetzt, wenn du so etwas sagst,
Gerhard.)
Es ist das Wort von der Eigentumseinschränkung und von fast mutwilligen
Eingriffen ...
(GR Ing. Krulis: Mutwillig habe ich nicht
gesagt, das ist jetzt deine Spekulation.)
Es hat aber so geklungen. In der Begründung von der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
war von genau einem Punkt die Rede, den
GR Ing. Krulis nun vergessen hat, zu
erwähnen. Es hat nämlich seit dem
damaligen Bebauungsplan, der jetzt
rechtskräftig ist, bis heute bei den
gesetzlichen Definitionen und Interpretationen über die Baumassendichte Änderungen gegeben. Diese Änderungen machen
es jetzt erforderlich, dass das, was sich
der Bau- und Projekt-Ausschuss und der
Gemeinderat damals dachten mit neuen
Bestimmungen festzulegen, damit das
gleiche Ergebnis herauskommt, festzuschreiben. Mit dem jetzt rechtskräftigen
Bebauungsplan würden mittlerweile mit
neuen Definitionen der Baumassendichte
usw. - die Architekten und Bauherren sind
auch nicht ganz die dümmsten - mit neuen
Strategien um am Hang möglichst viel
Masse zu schinden, Dinge entstehen, die
damals der Verordnungsgeber nicht haben
wollte.
Also die jetzige restriktivere Fassung der
Baumassendichte und der Bauplatzgröße
will genau das ermöglichen, was der
Gemeinderat als Verordnungsgeber mit
dem damaligen Plan erreichen wollte, nur
dass dieser damalige Plan nicht mehr
ausreicht, um das festzulegen, was man
damals erreichen wollte, sondern eben