Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.88

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leider viel größere Sachen. Gerade durch
das Zusammenbauen und das Zusammenlegen von Grundstücken wird dort
nicht ein "putziges" Zweifamilienhaus statt
zwei Einfamilienhäusern nebeneinander
realisiert, ...
(GR Ing. Krulis: Es ist ja dort nichts mehr
"Putziges" möglich, lieber Freund.)
... sondern relativ größere Sachen.
Anlassfall für die Bausperre war - das soll
auch erwähnt werden - der geplante
Abriss von zwei Einfamilienhäusern und
ihre Ersetzung durch ein ziemlich massives Mehreinheitenhaus.
Ich spreche jetzt nicht von einer Verkehrslawine oder so etwas, weil es diese am
Grauen-Stein-Weg nicht geben wird. Nur,
jeder der einmal auch nur die Nase in den
Grauen-Stein-Weg gesteckt hat, der weiß,
dass dort nicht mehr Einwohner möglich
sind. Wenn wir dort mehr Einwohner
zulassen würden, dann müssten wir den
Grauen-Stein-Weg ausbauen. Wie wir das
in der Topographie und mit welchem Geld
machen, das frage ich mich.
Unterm Strich muss ich sagen, dass wir
nicht über den Punkt hinaus einschränken,
über den der Gemeinderat schon einmal
die Bebaubarkeit dieses wunderschön
gelegenen, aber schlecht erschlossenen
Wohngebietes einschränken wollte. Wir
reagieren auf Änderungen in der Baupraxis und in den gesetzlichen Bestimmungen
und legen genau das jetzt fest, was wir
auch vor Jahren schon festlegen wollten.
Wir nehmen an Bebauungsmöglichkeiten
nichts gegenüber dem weg, das der
Gemeinderat damals schon erlauben
wollte. Das ist das Faktum. Ich würde
ersuchen, das jetzt nicht als übertriebene
Eigentumsbeschränkung zu interpretieren,
sondern das ist schlicht und einfach, dass
wir versuchen, die dortige Dichte auf ein
Maß zu reduzieren, das auch die Stadt
Innsbruck finanziell aushält. Dies allein in
Bezug auf die Erschließung, von anderen
Sachen gar nicht zu sprechen.
Auch die Baufluchtlinien versuchen nur,
den Ist-Zustand, wie er jetzt ist, festzuschreiben und zu verhindern, dass über
die Grenzen, die dort im letzten Jahrzehnt
gewachsen sind, hinausgegangen wird.

GR-Sitzung 30.3.2006

GR Ing. Krulis: Wenn man den Bericht
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, liest, dann
ist dort nicht von einem Mehrfamilienhaus
oder einer Wohnanlage die Rede. Dort ist
enthalten, dass während der Bausperre im
Rahmen der stadtplanerischen Bauberatung ein Projekt für das im Süden des
Planungsgebietes am Grauen-Stein-Weg
gelegene Grundstück Gp. 1243/3 für ein
großes Einfamilienhaus mit einer Baumassendichte von zirka 1,2 zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Aus stadtplanerischer Sicht wurde dabei darauf hingewiesen, dass zwar das Vorhaben ein Einfamilienhaus zu realisieren positiv gesehen
wird, die Baumasse jedoch erheblich zu
reduzieren wäre. Vor kurzem wurde
dieses Projekt im Wesentlichen unverändert ohne besondere Baumassenreduktion
zur Baugenehmigung eingereicht.
Dann wird noch in dem Bericht der Mag.Abt. III, Stadtplanung, kritisiert, dass das
Gelände für die geplante Bebauung
massiv verändert und abgestuft formiert
werden muss und weiters an den Grundstücksgrenzen Stützmauern zu den
Nachbargrundstücken notwendig sind, um
die Geländeveränderung abfangen zu
können. Das ist normal, denn wenn man
im Hang Garagen errichtet, sollte vor
diesen noch eine Stellfläche vorhanden
sein, weil gerade der Graue-Stein-Weg so
eng ist. Wir sind froh, dass gerade in dem
Bereich, wo die Kurve beim Hang liegt,
diese privaten Stellplätze vorhanden sind,
weil sonst hat man am Grauen-Stein-Weg
überhaupt keine Ausweichmöglichkeiten
und man muss die ganze Strecke wieder
rückwärts zurückfahren.
Daher ist das eine ganz normale Situation,
denn man wird die Garage am Hang nicht
irgendwo in die Luft hängen, sondern man
wird sie um unteren Bereich errichten. Das
bietet sich natürlich an. Sobald im unteren
Bereich eine Garage errichtet wird, sind
seitlich Stützmauern notwendig, weil sonst
das Nachbargelände herunter rutscht. GR
Dipl.-Ing. Pertl nickt mir zu, weil das ganz
eine normale Sache ist, wenn man heute
im Hang baut, denn anders geht es nicht.
Wenn bei der Garage noch ein Lagerraum
zusätzlich mit Stellflächen davor vorgesehen wird, ist das eine normale Situation,
denn das würde sogar die Baubehörde
vorschreiben, um hier ein ungefährliches