Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_04-April.pdf
- S.34
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GR Grünbacher: Warum geht es dann
diesmal über den Sondersubventionstopf?
Das verstehe ich nicht und deshalb frage
ich nach.
Bgm. Zach: Das ist das erste Mal und war
nicht vorgesehen. Ab sofort wird es so wie
in Hötting gehandhabt.
GR Mag. Fritz: Die Frau Bürgermeisterin
hat jedenfalls lang über vieles, was damit
zusammenhängt, gesprochen. Mir ist aber
aus dem Beitrag nicht ganz klar geworden,
ob der Betrag in der Höhe von € 14.000,-für Vereinstätigkeiten ist oder ob es sich
genau um das handelt, was GR Schreiner
gesagt hat …
eine steuerschonende Konstruktion und ist
hier auch so der Fall.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ;
5 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Finanzen und
Subventionsvergaben vom 19.4.2006:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt der
Nutzergemeinschaft "Haus der Vereine",
Krippengasse 4, für die Tätigkeiten der
Vereine eine Sondersubvention für das
Jahr 2006 in der Höhe von € 14.000,--.
Die Bedeckung erfolgt aus der
Vp. 1/061000-757900, Sondersubventionstopf.
(Bgm. Zach: Mieten.)
nämlich, dass die Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG (IIG) erhöhte Mieten
für ein gut renoviertes Haus verlangt.
Diese Miete müssen die Vereine zahlen
und wir subventionieren das aus dem
Sondersubventionstopf.
(Bgm. Zach: Weil es nicht vorgesehen
war.)
Jedenfalls sind es nicht irgendwelche
unspezifische Vereinstätigkeiten oder
sonstiges, sondern es ist die Gleichstellung mit den anderen Vereinen, die ihre
Mieten auch subventioniert bekommen.
(GR Schreiner: Das ist so beantragt
worden.)
Das war dem Akt leider nicht zu entnehmen, aber wenn das so ist, dann stimme
ich zu.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich darf
noch eine Ergänzung anbringen. Es
handelt sich um die Mieten und Betriebskosten. Gemacht wurde diese Konstruktion bei allen Vereinsheimen und Vereinseinrichtungen deshalb, weil die
Investitionen, welche die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) tätigt,
dem betrieblichen Bereich zugerechnet
werden sollen und damit die Mehrwertsteuer als Vorsteuer abgesetzt
werden kann.
Das ist im Prinzip eigentlich der Hauptgrund dieser Regelung. Es werden also
Mieten mit Betriebskosten verlangt und im
Umweg über die Subventionen wird das
bei den Vereinen abgedeckt. Das ist somit
GR-Sitzung 27.4.2006
9.4
IV 611/2006
Tiroler Volksmusikverein,
Gabelsbergerstraße 1,
17. Alpenländischer Volksmusikwettbewerb vom 26. bis
29.10.2006 im Congress Innsbruck
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ;
5 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Finanzen und
Subventionsvergaben vom 19.4.2006:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt
dem Tiroler Volksmusikverein, Gabelsbergerstraße 1, für den 17. Alpenländischen
Volksmusikwettbewerb vom 26. bis
29.10.2006 im Congress Innsbruck eine
Sondersubvention für das Jahr 2006 in der
Höhe von € 17.500,--.
Die Bedeckung erfolgt aus der
Vp. 1/061000-757900, Sondersubventionstopf.