Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf
- S.126
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Personalsubventionen
Nicht in der Postenklasse 5 „Leistungen für Personal“ erfasst sind eine
Reihe von Ausgaben, die diversen Institutionen zur teilweisen Deckung
von Personalkosten zugeflossen sind. So trug die Stadtgemeinde von
den im Jahr 2005 in einer Höhe von € 3,859 Mio. angefallenen Personalkosten jener städtischen Bediensteten, welche im Bereich der Innsbrucker Sozialen Dienste GmbH (ISD) beschäftigt sind, insgesamt € 1,4
Mio. im Wege der Abgangsdeckung.
Ebenso werden die Personalkosten der Orchestermitglieder, welche der
mit 1.9.2005 gegründeten Tiroler Landestheater und Orchester GmbH
zur Dienstleistung zugewiesen sind, im Rahmen der Realisierung des
Deckungsbeitrages für den Betriebsabgang getragen. Das diesbezügliche Finanzvolumen betrug 2005 € 1,25 Mio.
Des Weiteren hat die Stadt jährlich den Zuschussbedarf aus der Konstruktion des Gestellungsbetriebes, der im Jahr 1994 anlässlich der
Gründung der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB AG) und der in
diesem Zusammenhang erfolgten Zuweisung städtischer MitarbeiterInnen eingerichtet worden ist, zu übernehmen. Unter Berücksichtigung
des zur teilweisen Finanzierung der Pensionslasten 2005 verwendeten
Zinserträge aus der Bewirtschaftung der Bankkonten bzw. des Veranlagungserlöses, resultierend aus der Veranlagung des für Immobilienkäufe vorgesehenen Anteiles aus dem Verkaufserlös der IKB-Anteile an die
TIWAG sowie einer vom Stadtsenat aus dem Immobilienportfolio genehmigten Mittelzuführung von € 4,3 Mio. zur Abdeckung der aktuell
anfallenden Pensionsverpflichtungen, verblieb letztendlich für den
Gestellungsbetrieb ein aus dem ordentlichen Haushalt zu deckender
Abgang von € 6,299 Mio.
Darüber hinaus trägt die Stadtgemeinde Innsbruck im Subventionsweg
auch Personalkosten der seinerzeit dem Fremdenverkehrsverband
Innsbruck, Igls und Umgebung überlassenen Bediensteten des städtischen Verkehrsamtes, was sich 2005 mit einem Betrag in Höhe von
€ 109,4 Tsd. niederschlug.
Ausgleichstaxe
Nicht unmittelbar den Personalausgaben zuzuordnen, aber in einem
gewissen Konnex zu sehen ist die Zahlung der Ausgleichstaxe nach
dem Behinderteneinstellungsgesetz, die alljährlich bei Nichterfüllung
der Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter vom Bundessozialamt mittels Bescheid vorgeschrieben wird. Im Haushaltsjahr 2005
musste von der Stadtgemeinde für das Kalenderjahr 2004 keine Ausgleichstaxe entrichtet werden, da die Stadtgemeinde Innsbruck im
fraglichen Zeitraum der ihr obliegenden Beschäftigungspflicht zur Gänze nachgekommen ist. Die Besetzungsquote betrug 111,66 %.
Pensionsaufwand
Für Pensionen, Ruhegenüsse und Ruhegelder, Gnadengaben und Ehrengaben waren € 29,355 Mio. veranschlagt, tatsächlich aufgewendet
werden mussten € 27,495 Mio. (- 4,2 % gegenüber 2004). Unter Berücksichtigung der im Jahr 2005 zur teilweisen Finanzierung der Pensionslasten zur Verfügung stehenden Mittel (Überweisungsrenten,
ZI. KA-11534/2006
des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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