Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.98
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Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, in
Absprache mit der Bundespolizeidirektion
Innsbruck prüfen zu lassen, ob aufgrund
der zunehmenden täglichen Auseinandersetzungen und Sachbeschädigungen in
der Ing.-Etzel-Straße (Bogenmeile),
Videokameras fix montiert werden können,
um die Täterausforschung bestmöglich zu
gewährleisten und für Gewalttäter eine
präventive abschreckende Wirkung zu
erzielen.
die Richtlinien (Beschluss des Gemeinderates vom 30.4.1992, 14.7.1994 und vom
22.5.2003) für die Gewährung von
Darlehen zur Förderung der Haushaltsgründung dahingehend zu ändern, dass
Heis e. h.
1.
der Kreis der möglichen Empfänger
erweitert wird,
2.
die Voraussetzungen für die Gewährung, den nun gültigen Rechtsvorschriften entspricht,
3.
die Verdienstobergrenze (Familieneinkommen) auf € 2.000,-- sowie der
Zuschlag für jedes unversorgte Familienmitglied auf € 400,-- angehoben
wird,
4.
die Darlehenshöhen für Ehepaare und
Lebensgemeinschaften auf € 5.000,--,
für allein stehende Elternteile auf
€ 3.000,--, für jedes Kind im Haushalt
zusätzlich auf € 800,-- und der maximale Darlehensbetrag auf € 9.000,-angehoben wird,
5.
die Abwicklung nicht mehr über die
Stadt Innsbruck, sondern über eine
Bank abgewickelt wird
Vor längerer Zeit wurde bereits ein
diesbezüglicher Vorstoß unternommen,
welcher jedoch nicht umgesetzt wurde.
Aufgrund der zunehmenden Anzahl an
Auseinandersetzungen und Sachbeschädigungen liegt eine lückenlose Überwachung der so genannten "Bogenmeile"
nicht nur im Interesse einiger sich dort
befindlicher Gastronomen, sondern dient
auch als Hilfsmittel zur Täterausforschung.
Nicht zuletzt würden solche Kameras auch
Präventivmaßnahmen zur Täterabschreckung darstellen.
In der Stadt Salzburg wurde in einem
ehemaligen Szenelokal ("Moorensitz",
existiert derzeit nicht mehr), in dem es
konstant zu Auseinandersetzungen vor
dem Lokal kam, mit dieser Maßnahme
eine gute Erfahrung gemacht.
Es ist daher nach Ansicht der FPÖ nicht
nur im Interesse der Sicherheit von
Besucherinnen bzw. Besuchern der
Bogenmeile, sondern auch im Interesse
des Ansehens und guten Rufes der Stadt
Innsbruck, unbedingt erforderlich, hier
dementsprechende Maßnahmen zu
setzen.
39.5
I-OEF 18/2007
Gewährung von Haushaltsgründungsdarlehen gemäß den Beschlüssen des Gemeinderates
vom 30.4.1992, 14.7.1994 und
22.5.2003, Änderung der Richtlinien (GR Psaier)
GR Psaier: Ich stelle gemeinsam mit
meinem Mitunterzeichner folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen,
GR-Sitzung 22.2.2007
a) die Stadt Innsbruck die Ausfallshaftung übernimmt
b) die Stadt Innsbruck die dafür
anfallenden Zinsen übernimmt.
Dass die dafür notwendigen Mittel im
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck einerseits entsprechend
umgeschichtet werden und andererseits
der verbleibende Mehraufwand im
Rahmen der allgemeinen Budgetmittel
seine Deckung findet.
Psaier, Mag. Kogler, beide e. h.
Die Zielsetzung Hausstandsgründungen in
der Stadt Innsbruck zu unterstützen, ist
durch die bestehenden Richtlinien nicht
mehr gegeben. Die Gewährungen in den
letzten Jahren (29/15/19/40 Darlehen) ist
der klare Beweis dafür, dass diese
Förderung die Zielgruppe nicht erreicht.
Bei rund 8.135 "Zuziehenden" entsprechen die Förderungen nicht einmal einem
halben Prozentpunkt.
Die Vergabe von Darlehen ist keine
Kernaufgabe der Landeshauptstadt
Innsbruck, das sollen jene Institutionen